PA Studium als NotSan?

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Das kann ich dir nicht sagen. Ich kann eigentlich ausschließlich zur rechtlichen Situation Aussagen machen.

PA stammt ja ursprünglich aus den USA und dort handeln PA im Rahmen ihres Kompetenzbereiches komplett in Eigenverantwortung anstelle eines Arztes, d.h. sie erstellen eine Diagnose, treffen eine Therapieentscheidung und führen die Therapie durch. Dazu gehören auch eine ganze Reihe an invasiven Eingriffen, bis hin zu "kleineren" Operationen. In Deutschland, ist das aktuell aufgrund der geltenden Rechtslage, der Heilkundevorbehalt sagt dir als NotSan ja etwas, ausgeschlossen. Der Arzt muss die Diagnose stellen und die Therapieentscheidung treffen sowie invasive Maßnahmen delegieren, was im Punkt Operationen zum Beispiel schon nicht möglich ist, da diese nach der Rechtsprechung den Kernbereich der ärztlichen Heilkunde darstellen und nicht delegationsfähig sind. Der PA Beruf ist also in der Bundesrepublik Deutschland ein ganz anderer als in den USA, wo dieser seinen Ursprung hat. Einen klar definierten Kompetenzrahmen, innerhalb dessen eigenverantwortlich gehandelt werden darf, gibt es in der BRD bislang für PA nicht und dass ein solcher Rahmen, in dem PA den Arzt komplett ersetzen, geschaffen wird, ist aufgrund des großen Einflusses der Bundesärztekammer auf die Politik ebenfalls unwahrscheinlich. Ich würde einfach keinen Sinn darin sehen, PA zu werden, wenn man am Ende keine (wesentlich) anderen Aufgaben hat als (Fach-)Pflegekräfte haben und immer nur auf ärztliche Delegation hin Maßnahmen durchführen darf. Ganz ehrlich, da hat der NotSan insbesondere im Hinblick auf §2a NotSanG mittlerweile deutlich mehr eigenverantwortliche Kompetenzen und einen klareren gesetzlichen Kompetenzrahmen. Als PA, könnte das irgendwann auch zu einem rechtlichen Problem werden, da man als PA beschäftigt wäre, daher im Arbeitsverhältnis die Kompetenzen eines PA hätte und auch nur für diese versichert ist, aber gleichzeitig weiterhin die Erlaubnis nach §1 Absatz 1 NotSanG besitzt und dementsprechend auch weiterhin von §2a NotSanG Gebrauch machen kann und auch muss, wenn der Arzt nicht rechtzeitig greifbar ist.

Mfg

Rollerfreake  11.09.2022, 14:17

Gleiches, das möchte ich noch ergänzen, gilt auch für den §13 BtMG. Auch hier, spielt der PA keine Rolle und wird es in nächster Zeit vermutlich auch nicht. Hingegen ist die Politik mittlerweile soweit, dass sie Betäubungsmittel teilweise für NotSan freigeben möchte, was auch im Koalitionsvertrag so vereinbart worden ist. Im großen und ganzen, würde man also eher Kompetenzen verlieren/ verschenken, anstelle seinen Kompetenzrahmen zu erweitern. Umgekehrt, wäre es auch nicht möglich, im PA- Studium erworbene Kompetenzen im Rettungsdienst regelhaft anzuwenden, da es in §2a NotSanG heißt: "in der Ausbildung erlernt und beherrscht" und damit ist natürlich die NotSan- Ausbildung gemeint. Das ein ÄLRD für einen einzigen NotSan, der zusätzlich PA ist, gesonderte SAA/SOP erstellt, ist auch mehr als unwahrscheinlich.

Mfg

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