Nur zwei Scheiben Schinken bei 100g?
Hallo Leute ,
Heute Morgen habe ich eine Packung Mühlen Schinken (gegrillter Kochschinken) von der Marke Rügenwälder Mühle aufgemacht und es waren 2 Scheiben Schinken drin. Ist das normal ? Ich habe 100g mit anderen Schinkenpackungen verglichen und es waren immer 5 Scheiben. Falls das doch normal ist ist das wirklich eine unverschämte Menge...
Danke schon mal für Antworten. Vielleicht könntet ihr mal in den Kühlschrank schauen und mir schreiben wie viele Scheiben ca. bei 100 drin sind.
7 Antworten
Hast Du mal geschaut und verglichen , wie groß die Schinkenscheiben gegenüber den gängigen Mitbewerberprodukten da sind , und wie dick sie gleichzeitig geschnitten wurden ?
Dem Kochschinken wo ich mir ab und zu hole , sind die Scheiben rund mit etwa 15 cm Durchmesser und einer Schnittdicke um etwa 0,8 bis 1,0 mm. Da kostet die Packung mit 200 Gramm zwar nur etwa 1,50 Euro , aber dabei muß auch pro Packung etwa 1/4 bis gar 1/3 an Salzlake mit berücksichtigt werden .
Zudem ist dieses Produkt dann auch nicht "naturgewachsen" , sondern es handelt sich dabei um sogenanntes "Formfleisch" mit Phosphatzugabe für ein erhöhtes Wasser-Bindungsvermögen.
Ich mag aber halt auch genau diese "künstlich erhöhte Saftigkeit" dieses Produktes und weiß ob des günstigen Preises auch um die "Streckung" .
Bei einem gegrillten Kochschinken , natürlich gewachsen ohne E-Zusätze und Wasseraufspritzung kannst Du locker mit etwa 50 - 60 % geringerem Wassergehalt in Fleisch und Packung gegenüber "meinem" günstigen Produkt rechnen .
Kommt ja auf das Gewicht der Packung an und die Größe der Scheiben, glaub nicht das die was vergessen haben in die Packung zu packen. ^^
Nimm eine Waage und wiege die Scheiben. Sind es 100g, dann passt es.
Keine Waage in der Küche?
Wenn die Packung offen ist, wird es schwer. Da gibt es nur die Kulanzmöglichkeit.
Frag mal im Laden nach....
Waren die Scheiben dicker als sonst?
Sonst verlange dein Geld mit dem Kassenbon zurück.
Ist schon offen = er könnte die entwendet haben und versuchen den Verkäufer zu schädigen.