NotSan erste Prüfung nicht bestanden, Nachprüfung nicht angetreten, was nun?

1 Antwort

Schon mal in die NotSan-APrV geschaut?

Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen, der von der zuständigen Behörde festgelegt wird. Er darf die Dauer von zwölf Monaten nicht überschreiten.

Also Nein nach 2 Jahren wird das Nix mehr. Außerdem müsstest du das mit der Schule klären wo deine Ausbildung stattgefunden hat.