Ist es Pflicht bei der Bundeswehr zu bleiben als Notfallsanitäter?

6 Antworten

Du hast bei der Bundeswehr eine Verpflichtungszeit!, diese, musst du vollständig bei der Bundeswehr ableisten. Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr, ist in aller Regel nicht möglich und ein eigenständiges Fortbleiben, stellt sogar einen Straftatbestand dar, eine rechtskräftige Verurteilung deswegen, könnte sogar zum Verlust der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" führen!. Es ist auch nicht einfach so möglich, von den Gebirgsjägern zu den Sanitätern zu wechseln, es ist keine "Bewerbung" im klassischen Sinne, es ist ein Antrag erforderlich, der bewilligt werden muss, nur dann, ist überhaupt ein Wechsel möglich!, andernfalls, verbleibst du während deiner gesamten Verpflichtungszeit bei den Gebirgsjägern und Punkt, so ist dass in der Bundeswehr nunmal. Wenn du sowieso vorhast, im zivilen Bereich als Notfallsanitäter tätig zu werden, warum absolvierst du dann nicht auch gleich die Berufsausbildung bei einer zivilen Hilfsorganisation?!, Mal ehrlich, die Ausbildung bei der Bundeswehr gemacht zu haben, bringt dir bei deinen späteren Bewerbungen im zivilen Rettungsdienst keinerlei Vorteile!. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
wiki01  12.09.2020, 15:34

Guter Beitrag, nur eine Kleinigkeit:

es ist ein Antrag erforderlich, der bewilligt werden muss

Nein, für den Verwendungswechsel ist ein Gesuch notwendig. Einen Antrag stellt man bei etwas, worauf man Anspruch hat. Ein Anspruch ist hier nicht gegeben. Er kann in einem Gesuch darum bitten (eben nicht beantragen), in eine andere Ausbildungs- und Verwendungsreihe wechseln zu dürfen.

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Ich habe vor, 1 Jahr als Jäger oder Gebirgsjäger dienst zu leisten, danach möchte ich zum Notfallsanitäter bei der Bundeswehr wechseln.

Das wird nichts. Die Bundeswehr fängt doch nicht an, dich für die eine Verwendung zu schulen, auf dass du dann sagen kannst "nö, keine Lust mehr, bildet mich für was anderes aus".

Du solltest im Einstellungsverfahren schon sagen können, wo du für die komplette Verpflichtungszeit hin möchtest.

Nachdem ich meine Ausbildung als Notfallsanitäter bei der Bundeswehr abgeschlossen habe, würde ich gerne im zivilen Berufsleben als Notfallsanitäter einsteigen

Das kannst du tun - wenn deine Verpflichtungszeit zu Ende ist. Das sind meines Wissens 12 Jahre.

Wenn du zur Bundeswehr eintrittst, unterschreibst du einen Vertrag, dass du so und so lange dort bleibst. Nur aufgrund dieses Vertrags (weil man sich darauf verlässt, dass du solange da bleibst) nimmt die Bundeswehr das Geld in die Hand, dich auszubilden. Dein Vertrag enthält eine Klausel, dass du bei vorzeitigem Ausscheiden deine Ausbildungskosten anteilig übernimmst.

Das ist keine zivile Ausbildung, bei der es normal ist sich nach der Ausbildung dann einen Arbeitgeber zu suchen! Du bist schon beim Arbeitgeber.

Laufbahn der Feldwebel.

Bei der Bundeswehr niemals vergessen: Du bewirbst dich in erster Linie als Soldat. Und du wirst in erster Linie Soldat. Mit einem Dienstherrn, der deutschlandweit Dienststellen zu besetzen hat und dich prinzipiell mal dorthin schickt, wo er dich haben will.

Du kannst den Wunsch äußern, eine bestimmte Ausbildung machen zu dürfen oder an einer bestimmten Dienststelle eingesetzt zu werden. Zu dem Zeitpunkt, zu dem du deinen Namen unter den Einstellungsvertrag setzt, muss dir aber klar sein dass du keine Garantie hast.

Es ist bei der Offizierslaufbahn zum Beispiel so, dass du zuerst für die Offizierslaufbahn unterschreibst. Dann überlegt sich die Bundeswehr, wohin sie dich stecken möchte. Und dann kommt die Überlegung, welches Studium du machst.

Eagle31 
Fragesteller
 12.09.2020, 15:44

Wegen Corona hatte ich nur telefonische Gespräche mit der Bundeswehr. Mich wurde gefragt, was ich bei der Bundeswehr werden möchte. Hab z.B gesagt, Fallschirmjäger, Jäger und Gebirgsjäger. Das mit dem Notfallsanitäter habe ich aber nicht gesagt weil das mir später eingefallen ist. Jetzt wurde ich am 1. Dezember eingeladen zum Auswahlverfahren. Kann ich das vielleicht jetzt noch ändern, dass ich zum Notfallsanitäter möchte und doch nicht zu den anderen? Weil wenn das so ist, dann möchte ich direkt zum Notfallsanitäter. Ich dachte mir, dass ich dann vielleicht bessere Chancen hätte, wenn ich 1 Jahr lang Dienst geleistet hätte. Und läuft das Auswahlverfahren genau gleich ab oder ist es unterschiedlich als bei den Jägern etc.?

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RedPanther  14.09.2020, 10:05
@Eagle31

Das Auswahlverfahren für Unteroffiziere oder Feldwebel ist einheitlich. Es wird erst danach in Teilstreitkräfte und spezielle Verwendungen aufgeteilt.

Normalerweise steht die Ausbildung am Anfang deiner Dienstzeit. Dementsprechend würdest du wenn dann ein Jahr nur mit soldatischer Ausbildung machen, also als "gemeiner Soldat". Wenn du das als freiwilligen Wehrdienst gemacht hast und dann sagst "ich möchte das beruflich machen, und zwar beim Sanitätsdienst", dann wird man das sicher wohlwollend betrachten.

Du kannst ja auch nochmal anrufen und fragen, wie es ist wenn dir noch was eingefallen ist, wo du hin möchtest ;)

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Man verpflichtet sich bei solchen Ausbildungen i.d.R für 12 Jahre. Da kommt nur unter bestimmten Umständen wieder raus und auf keinen Fall einfach so.

Wenn die BW Geld in jemandes Ausbildung steckt, wollen die auch was davon haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

Du darfst dann die Bundeswehr verlassen, wenn deine Verpflichtungszeit vorüber ist, keine Sekunde früher. Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass man dir eine teure und aufwendige Ausbildung zukommen lässt, und du dich danach vertschüsst.

Ich möchte auch bezweifeln, dass man dir einen so krassen Verwendungswechsel gestattet, vom Gebirgsjäger zum Sani. Entweder, du bewirbst dich von Anfang an für eine SanDienstliche Verwendung, oder du bleibst Gebirgsjäger, bis deine Zeit um ist.

Eagle31 
Fragesteller
 12.09.2020, 07:21

Ich wusste nicht, dass es so problematisch werden könnte. Ich dachte, dass ich dann direkt nach einem Jahr zum Notfallsani wechseln kann.

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wiki01  12.09.2020, 07:54
@Eagle31

Nö, sicher nicht. Das ist doch kein Wunschkonzert. In der Regel bleibst du in der "Ausbildungs- und Tätigkeitsreihe", zu der du eingestellt wurdest. Vereinzelt ist ein Wechsel möglich, aber nicht zu so einer gegensätzlichen Verwendung, und sowieso nur bei Bedarf.

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Sicher musst du da bleiben. Deswegen heißt es ja, man VERPFLICHTET sich. Und das heißt natürlich, dass man im Anschluss an die Ausbildung seiner erworbenen Kenntnisse bei der Bundeswehr anwendet.
Wenn dem nicht so wäre, warum sollte die BW Geld, Zeit........ in deine Ausbildung investieren?