Niedersachsen/Bremen in kleingarten als zweitwohnsitz Wohnen?

2 Antworten

Hallo,

das hat nix mit Vorstand, sondern mit der gesetzlichen Regelung im Bundeskleingartengesetz zu tun.

Danach darf man nämlich dort weder einen Wohnsitz begründen noch dauerhaft wohnen.

Du kannst dir einen Schrebergarten kaufen (eher selten) oder pachten. Dazu musst du suchen und suchen und zu den Vereinen hinfahren und dich dort bewerben.

Dann siehst du schon, wie die Geisteshaltung ist.

Übrigens: in der wildeshausener Gegend gibt es Grundstücke, die etwas größer sind als die üblichen Parzellen und wo die Häuschen auch größer sein dürfen. Schau mal bei den einschlägigen Immobilienanzeigen oder ebay.Kleinanzeigen rein.

Nächste Möglichkeit: in der Umgebung einen kleinne Resthof, Häuslingshaus oder ähnliches kaufen.