Schrebergärten unterverpachten?

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Grundsätzlich geht so etwas

  1. Bauamt fragen ob die Fläche so genutzt werden kann und ob Schrebergartenhäuser gebaut werden dürfen. Da es immer ein Außenbereich sein wird gilt auch die Regelung nicht, dass kleine Gartenhäuser befreit sind
  2. Gewerbeanmeldung (falls du Gewinne erwirtschaften willst) oder aber wie es üblicher ist Verein gründen (5 Gründungmitglieder wenn ich es richtig weiß)
  3. Strom und Wasser erwartet ein Schrebergärtner. Das kann recht teuer werden. Als Verein könnt Ihr auch Spenden sammeln und Spendenquittungen vergeben.
  4. Zaunbau. In der Regel sind Schrebergärten eingezäunt. Das ist auch wichtig, da fernab von Häuser Fuchs und Hase sich gute Nacht sagen und das sollten sie besser nicht im Schrebergarten und diesen dabei verwüsten. Wenn es Wildschweine bei euch gibt wäre eine Panzersichere Mauer fast besser;)

Gemeinde ist auch guter Ansprechpartner

Warum sollte der Bauer dies tun?

Abgesehen von den ganzen bereits genannten Bedenken, sehe ich hier ein versicherungsrechtliches und ein steuerliches Problem für den Eigentümer, und evtl auch für dich.

Ein Pachtvertrag verpflichtet immer zum Rückbau.

Du kannst keine Schrebergärten auf Ackerland errichten.

Ob du "Untermieter" haben darfst, liegt an deinen "Mietvertrag" - also musst du so was vorher ausverhandeln.

Ob auf dem Acker irgendwas gebaut werden darf, und sei es nur ein Schotterweg um zu den Parzellen zu kommen, hängt von der Widmung der Fläche ab. Ist es reine, landwirtschaftliche Fläche dürfen dort keine Häuser gebaut werden. Ob kleine Gartenschuppen ohne festes Fundament erlaubt sind, muss ebenfalls bei der Gemeinde geklärt werden.

Schrebergärten sind in den Flächennutzungsplänen als Sondergebiet ausgewiesen. Wenn das bei der von dir vorgesehenen Fläche nicht der Fall ist, wird das nichts.