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Es ist einigermaßen kompliziert.

  1. Politiker und Parteien sollen nicht neutral sein, sondern möglichst klare begründete Positionen vertreten, weil sie der politischen Willensbildung dienen.
  2. "Die Schule ist aber kein Ort dieser politischen Willensbildung, sondern ein Ort der politischen Bildung."
  3. Politische Bildung steht unter einem "Überwältigungsverbot". Das heißt: die Lehrenden sollen den Schüler*innen ermöglichen, sich ihre eigene Meinung zu bilden. Dazu gehört, dass die Lehrenden immer wieder (exemplarisch) deutlich machen, wie sie zu ihrer Meinung gekommen sind, und dass man auch gute Gründe haben kann, eine andere Meinung zu vertreten.
  4. Die staatlichen Institutionen allerdings sollten keine Partei besser behandeln als eine andere, sondern nur so, wie es ihrer durch Wahlen bestimmten Gewichtung angemessen ist (Beispiel 5%-Klausel, Überhangmandate u.ä.).
  5. Dabei sind sie freilich verpflichtet, sich am Grundgesetz zu orientieren, das (besonders konzentriert im Artikel 20) demokratische Grundregeln festschreibt, die keine Toleranz gegen den Versuch der Abschaffung der Demokratie erlauben.
  6. Auch die staatlichen Institutionen sollen und dürfen nicht neutral sein gegenüber den Feinden der Demokratie.

Wer zu den Feinden gerechnet werden sollte, darüber befindet das Bundesverfassungsgericht orientiert am Grundgesetz. Aber selbstverständlich darf im politischen Meinungskampf anderen Parteien Demokratiefeindlichkeit unterstellt werden. Ob das im konkreten Fall gerechtfertigt ist, gibt es dann Meinungsstreit.

Das Bundesverfassungsgericht darf nur aufgrund von handfesten Belegen darüber entscheiden, ob Positionen und Handlungen demokratiefeindlich sind.