Nebenjob als Schüler bei Hartz 4?

8 Antworten

Eigeneinkommen wird angerechnet, sowohl an den H4 bedarf als auch an die Unterhaltsleistung.

Nur das Kindergeld bleibt unangetastet, solange du Schule/Ausbildung machst.

Ich gehe mal davon aus, das vorrangig die H4 Leistungen gekürzt werden, bevor es an den Unterhalt geht.

Also ja, du bekommst weniger Geld für die Miete vom Amt.

Allerdings wird nicht der komplette Lohn angerechnet, dir bleibt also was über.

Hallo dolor,

tatsächlich ist zu überlegen, ob ein Nebenjob bei Hartz IV Sinn macht - vor allem, wenn Du noch die Schule besuchst.

Zwar bleiben Dir noch ca. 100 Euro, allerdings wirst Du vielleicht auch weitere Ausgaben haben.

Bist Du kurz vor dem Prüfungsjahr? Würdest Du Prüfungen, Haushalt und Nebenjob gleichzeitig bewältigen?

Manchmal wird im Übrigen auch das Kindergeld angerechnet. Dann, wenn es ein Abzweigungsantrag ist. Wenn das Kindergeld an Deine Eltern gezahlt wird, dann wird es nicht mit angerechnet....

Hier gibt es ganz kuriose Regelungen, wo selbst die Mitarbeiter der Kindergeldlasse unterschiedliche Informationen geben......

Wäre also gut, wenn Du Dir Unterstützung suchst.... wirst Du eine Betreuung haben? Kennt diese sich damit aus? Sonst frage bei einer "sozialen Beratungsstelle" nach.

Oder in einem speziellen "Arbeitslosenforum".

(Ehrlich gesagt würde ich in diesem Fall tatsächlich das Internet vorziehen, als den zu einer "Einrichtung" fahren. Oder beides nutzen.)

Denn Quellen werden hier wichtig sein und vor allem Aufklärung.....

Frage deinen Fallmanager beim Jobcenter, wie sich die Angelegenheit finanziell darstellen würde.

Wenn du Grundsicherung (egal in welcher Form) erhältst, wird eigenes Einkommen verrechnet. Wieso sollte der Staat dich alimentieren, wenn du dazu selbst in der Lage bist? Vom Erwerbseinkommen hast du dann einen Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes.

Von einem 450 € Job hast du also effektiv 170 € mehr in der Tasche.


Agamemnon712  06.01.2020, 10:24

"Wieso sollte der Staat dich alimentieren, wenn du dazu selbst in der Lage bist?"

Ganz schön daneben :(((

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Vermutlich wird der Verdienst aus einem Minijob auch bei einem Schüler ganz normal angerechnet:

Vom Verdienst werden 100 € Grundfreibetrag abgezogen (das Geld bleibt Dir) und vom Rest (Verdienst minus 100 €) werden leider 80 % angerechnet = vom ALG 2 abgezogen.


isomatte  06.01.2020, 10:46

Die 80 % Anrechnung über den 100 € Grundfreibetrag gilt aber nur dann, wenn man sich von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt, also dann Brutto = Netto ausgezahlt bekommt.

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DerHans  06.01.2020, 11:23

Wieso leider? Er kann selbstverständlich teilweise für seinen Lebensunterhalt arbeiten.

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