Kindergeld fällt weg ab 450 Euro Gehalt?

8 Antworten

Nein, schon seit mehreren Jahren wird nichts mehr angerechnet, wenn es ums Kindergeld geht.

Wenn Du Schule, Ausbildung oder Studium machst oder Dich in einer Wartefrist von bis zu 4 Monaten befindest, dann bekommst Du Kindergeld. Auch wenn Du nebenher noch mehr verdienst als 450€.

Algengruetze 
Fragesteller
 13.09.2019, 17:10

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

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Menuett  13.09.2019, 17:13
@Algengruetze

Als Schüler und Student bleibst Du mindestens bis 25 in der Krankenkasse Deiner Eltern.

Als Azubi versicherst Du Dich selbst.

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macmayor  13.09.2019, 17:27
@Menuett

Nur als Werksstudent und bis 528€, danach gilt die Versicherungspflicht. Es gibt aber Sondertarife für Studenten.

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siola55  13.09.2019, 20:41
@Menuett

Leider falsch: bei der kostenlosen Familienversicherung gelten Einkommensgrenzen von 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!

Ich bin 18 und noch Schüler, ich habe bald einen Nebenjob wo ich 12 Stunden arbeite und mehr als 450 Euro verdiene.

Also fällt der kostenlose KV-Schutz über die Eltern leider weg :-((

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  • Kindergeld bekommst du weiterhin, denn das hängt nicht vom Einkommen ab.
  • Die Familienversicherung fällt weg - es sei denn, es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB IV (befristet auf 3 Monate oder 70/90 Arbeistage/Kalendertage).
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du dauerhaft mehr als monatlich 450 € Brutto verdienst, dann hast du eine versicherungspflichtige Beschäftigung, bist dann selber ein Mitglied einer KV - und kannst nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert werden.

Das Einkommen hat auf Bezug vom Kindergeld seit dem 01.01.2012 keinen Einfluss mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Gehst du also z.B. weiterhin zur Schule, dann besteht trotz Arbeit und mehr als 450 € Brutto pro Monat weiter Anspruch auf Kindergeld.

Ein Problem würde bzw.könnte es nur geben, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würdest, aber nicht wegen der Höhe deines Einkommens, sondern wegen deiner wöchentlichen Arbeitszeit.

Denn dann dürftest du, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu gefährden, in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden nebenbei arbeiten.

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern: hier gelten Einkommensgrenzen von aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!

Der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kindergeld gibt es weiter. Verdienst du mehr als 450,-- Euro hats du keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung und du musst dich selbst versichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung