Namen veröffentlichen erlaubt?
Darf ich in einem Zeitungsartikel den Namen einer Person veröffentlichten?
Der Artikel soll auf Tatsachen beruhen und die Person der Lüge, bösartigen falschen Unterstellungen sowie Erpressung bloßstellen.
Die Person handelt aus bloßer Raffgier und hat dem Opfer bereits seelischen Schaden zugefügt.
Um andere Menschen in der Kleinstadt (dort kennt man sich bzw den Täter) vor der Person zu warnen, will ich einen Artikel in der örtlichen Zeitung veröffentlichen.
Oder darf man den Namen leicht verfälschen?
Der Artikel soll sachlich und der Wahrheit entsprechend veröffentlicht werden
7 Antworten
Das klingt nach Rufmord. Also ist es strafbar.
Und Zeitungen sind auch nicht für Rachefeldzüge oä da.
Eine Warnung darf nur von der Polizei oä kommen.
wenn es wirklich eine kleinstadt ist, dann brauchst du dafür doch keine zeitung.
such dir ein paar gleichgesunnte, und dann erzählt ihr es beim bäcker, beim friseur, usw usw. so mit haste schon gehört ...
und das ganze ist durch :-)
Unabhängig von der Rechtslage wird die Zeitung das nicht machen.
Das ist nur zulässig, wenn die Angaben über die Person erweislich wahr sind. Wenn nicht, handelt es sich um üble Nachrede, und die ist strafbar.
Ich gehe jede Wette ein, dass die Zeitung diesen Artikel nicht veröffentlichen wird.
Wende dich an die Polizei. Diese können dann auch öffentlich warnen.