Veröffentlichung des Namens im Internet? Datenschutz?

1 Antwort

Der Name einer Person gehört nicht zu den schützenswerten Daten und unterliegt auch nicht dem Datenschutz. Nicht einmal, wenn er vollständig ausgeschrieben mit Postadresse dort genannt würde.

Fragezeichen998 
Fragesteller
 09.01.2023, 22:03

Danke dir. Hab im Internet gelesen, dass die Nennung des Namens allein schon für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausreicht. War mir daher nicht sicher ob die reine Nennung eines Namens auf Social-Media ohne Anmerkung, Markierung, Foto der Person, etc. erlaubt ist...

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