Nachname meines Sohnes wenn Ex Freundin heiratet?!
Hallo, Ich bin von meiner Freundin getrennt ,wir haben einen Sohn zusammen der ihren Nachname trägt. Wir waren nicht verheiratet. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Wenn sie jetzt heiraten würde (was sie vor hat) würde mein kleiner dann den Namen von ihrem neuen bekommen? Wenn sie sich dafür entscheidet? Hab ich da iwas mit zu entscheiden oder muss ich das alles so hin nehmen?
Danke schonmal im vorraus
11 Antworten
Oh, schwierige Frage. Aber ich meine, der Kleine behält den Namen, den er hat.
Sie kann entweder ihren Geburtsnamen behalten oder den des Mannes annehmen, aber wenn der Kleine denselben Namen haben soll wie der "neue Mann", müsste dieser ihn adoptieren. Aber dazu bräuchte er Dein Einverständnis.
Voraussetzung für das alles ist, dass Du als Vater eingetragen bist. Sonst kann sie einfach ihn eintragen lassen, und dann heisst das Kind auch so.
Du müsstest bei gemeinsamem Sorgerecht schon zustimmen, dass Dein Kind den Namen des neuen Partners bekommt. Wenn Deine Ex vernünftig ist, behält sie ihren Namen, so dass sie und das Kind gleich heißen. Alles andere führt zu elend langen Erklärungen. Ich kenne Familien mit bis zu 4 verschiedenen Nachnamen. Das ist immer sehr mühsam. --- Ach ja: adoptieren kann der neue Partner das Kind auch nicht einfach so. Es wäre allerdings für eine Namenserteilung auch nicht notwendig.
Jaa ich bin als Vater eingetragen und einer Adoption würde ich auf garkeinen fäll zustimmen.
Nein, das Kind behält weiterhin den Namen, den es auch vorher hatte.
Ich glaube, der neue Mann Deiner Ex müsste das Kind dann schon adoptieren, damit sich da am Nachnamen etwas ändern würde - und das ginge selbstverständlich nur mit Deiner Einwilligung.
was meinst Du mit FALSCH? Ich weiß es auch nur so, dass der Neue Mann das Kind seiner Frau adoptieren muss, wenn es den Nachnamen bekommen soll. Und dazu gehört auch die Einverständniserklärung des leibliches Vaters.
das stimmt aber nicht. es ist keine adoption nötig. allerdings muss der leibliche vater einverstanden sein.
Ich würde sagen, das geht nicht so einfach. Ich kenne es aber auch nur bei Paaren die mal verheiratet waren. Da kann beim gemeinsamen Sorgerecht nicht einfach der Name geändert werden. Das geht nur, wenn beide Elternteile zustimmen und wenn das Kind über 5 Jahre alt ist dieses ebenfalls zustimmt. Einen Grund warum dies in deinem Fall nicht analog Anwendung findet sehe ich nicht.
Habe gerade weiter oben diesen Link auch schon gepostet:
http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000011500.php
Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, müsstest Du einer evtl. Namensänderung zustimmen und das Kind (altersabhängig) auch.