Nachbar(in) die Meinung sagen?

10 Antworten

Was Du gerade erlebst ist der Fall, in der eine eigentliche Selbstverständlichkeit, nämlich gegenseitige Rücksichtnahme, nicht funktioniert.

Darüber zu streiten ist meistens sinnlos weil sich keine Mensch freiwillig zur einer Schuld bekennt.

Was ich trotzdem versuchen würde ist, dass Gespräch zu suchen, nicht um schuld zuzuweisen sondern um vielleicht zu klären, wie beide Seiten mit der gebenen Situation besser umgehen können.

Die Hellhörigkeit des Hauses ist nun einmal Fakt, daran könnt weder ihr noch die Nachbarn etwas ändern. Auch der Vermieter wird mit einem vertretbaren Aufwand kaum Abhilfe schaffen können.

Deshalb könnte man in einem Gespräch zunächst die Gemeinsamkeit betonen, nämlich das beide Seiten unter der Hellhörigkeit leiden und davon genervt sind. Wenn diese Einsicht möglich ist, gelingt vielleicht auch der nächste Schritt, nämlich sich gegenseitig zu versichern, die Lautstärke auf das notwendige Mindesmaß zu beschränken - ganz abzustellen wird nicht möglich sein.

Obwohl dieser Weg viele Fragezeichen enthält halte ich ihn trotzdem für den einzig Erfolg versprechenden. Juristisch ist dieser Fall mit Sicherheit nicht lösbar

Ich finde es ganz schön albern. Also tut mir leid, wenn ich das so sage, aber du hast zwei Brüder die kaut sind. Die Mutter hat grade ein Kind bekommen, welches sie vermutlich schon sehr stresst.
Du erwartest von ihr die totale Rücksicht in Bezug auf deine Brüder, nimmst aber kein bisschen Rücksicht auf sie. Sonder beklagst dich?!

Lass die Sache einfach auf sich beruhen. Und sprich sie vielleicht später an, wenn ihr Kind ein paar Monate älter und ruhiger ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbstbetroffen

manchmal satte 15- 20 Minuten durch schreien ohne es irgendwie zu versuchen es zu beruhigen

Das kann man manchmal gar nicht. Wenn Babys zahnen, sind sie nicht zu beruhigen, egal, was man macht.

Ich würde nicht selbst handeln, sondern mit dem Vermieter darüber sprechen. Nicht wegen des Kinderlärms, sondern wegen des Briefes.

Und für die Hellhörigkeit kann die Nachbarin nichts - das muss der Vermieter abstellen.

Der Brief ist ein Beweismittel...nicht entsorgen.

Den Rest muss man ganz differenziert sehen.

Naja...  Hutschnur platzen, Meinung ins Gesicht sagen,  Brief zerknüllen und in die Wohnung pfeffern.... Das kannst du zwar machen nur wirst du damit weder dir noch deinen Geschwistern noch deiner Mutter einen Gefallen tun sondern die Lage wird dadurch noch mehr eskalieren als wenn man es schluckt und darüber hinweg sieht. Es kann ein Gespräch geführt werden das solltest aber nicht du machen sondern deine Mutter und ansonsten würde ich die Füße still halten oder sich im äußersten Fall um eine andere Wohnung bemühen. Zumal misst du hier auch mit zweierlei Maß. Die Nachbarin hat auf 2 ADHS Kinder Rücksicht zu nehmen aber du nicht auf einen Säugling....