Muss man zwangsläufig als Lehrer auf eine Themaverfehlung eine ungenügend (6) geben?

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Hallo,

soweit ich weiß, liegt das im Ermessensspielraum des Lehrers.

Ich persönlich meine, dass ein ungenügend bei einer Themenverfehlung nicht gerechtfertigt ist. Immerhin hat der Schüler sich Gedanken gemacht und etwas geschrieben, und  nicht die Arbeit verweigert und ein 'leeres Blatt' abgegeben.

Es kommt aber auch immer ein wenig auf den konkreten Fall an.

:-) AstridDerPu

aber sicher, es kann keine Leistungsüberprüfung stattfinden.

Kann man, muss man aber nicht. Bei einer Textinterpretation kann ein Schüler den Inhalt eines Gedichts/Textes völlig missverstehen und am Thema vorbei schreiben. Eventuell hat er aber dennoch rhetorische Mittel korrekt analysiert. Man kann diese Teilleistung benoten, auch wenn der Inhalt vielleicht völlig daneben war. Das ist der Ermessensspielraum des Lehrers.

Ein Lehrer muss vorher festlegen, für was er Punkte gibt. Wenn dass Thema so sehr verfehlt wurde, dass keine oder nicht genug Punkte für eine 5 erreicht wurden, muss er eine 6 geben.

Wenn dagegen noch Aufgabenteile bepunktet werden können, kann es trotzdem noch eine 4 oder 5 werden.

Angenommen die Aufgabe ist einen Text zusammenzufassen und ihn anchließend zu Interpretieren. Man Interpretiert "totalen unsinn" in den Text hinein und dass Thema wurde verfehlt. Der Lehrer kann nun aber denoch Punkte für die Einleitung und die Inhaltsangabe geben, was dann noch für eine 4 reichen könnte.

earnest  17.12.2015, 07:52

Nein, im begründeten Einzelfall kann der Lehrer seinen Ermessensspielraum nutzen und auch von einem vorher verkündeten generellen Knzept abweichen.

Er MUSS keine 6 geben.

Der Lehrer kann eine "pädagogische Entscheidung" treffen.

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Ein wenig Hintergrund-Information wäre hilfreich gewesen, da so Antworten (etwas) spekulativ bleiben müssen !

Grundsätzlich gilt, dass ein Lehrer einen solchen Ermessens-Spielraum hat, dass ihm die Tendenz zum "mangelhaft" immer verbleibt.

pk