MUSS man hier ein Komma setzen oder DARF man hier ein Komma setzen?
Hallo,
es geht um das Komma hinter "BVerfG":
"Die fachlichen Empfehlungen der DIVI vermögen nach Einschätzung des BVerfG, dieses Risiko nicht zu beseitigen (Rn. 114)."
4 Antworten
Komma FALSCH, auch wenn es ein erweiterter Infinitiv zu sein SCHEINT !
EIN durch kein Satzzeichen - auch nicht syntaktisch - UNunterbrochener Hauptsatz !
"Wir" haben 48 (!!) verschiedene Kommaregeln. Ich sehe mich heute Abend (32 Grad) nicht mehr in der Lage zu erläutern, wann man wo bei HS und / oder (erweitertren) Infinitiven ein Komma setzt.
Dennoch eine kurze Antwort auf deine Kommentar-Frage: JA !!
Der Satz ergibt auch Sinn, wenn Du "nach Einschätzung der BVerfG" weglässt. Dann heißt er nämlich "Die fachlichen Empfehlungen der DIVI vermögen dieses Risiko nicht zu beseitigen (Rn. 114)." Dass macht diesen Teil zu einer Attributgruppe, und die muss in Kommata eingeschlossen werden!
Da kommt meiner Meinung überhaupt kein Komma hin.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Entweder KEIN Komma.
oder:
Das Komma nach "BVerfG" setzen, dann aber auch ein Komma nach "vermögen".
Das macht den Teil "nach Einschätzung des BVerfG" zu einem Einschub.
ICH würde letzteres empfehlen.
Das setzt dann aber einen Fokus darauf, dass das BVerfG es SO einschätzt.
Es könnte dann z.B. weitergehen mit: "Nach meiner Einschätzung aber ..."
Du musst sogar 2 Kommata setzen - das erste nach "vermögen", das zweite nach "BVerfG". Denn "nach Einschätzung des BVerfG" ist eine Attributgruppe, die in Kommata eingeschlossen werden muss. Du kannst sie nämlich auch komplett weglassen, ohne dass der Satz dadurch sinnlos wird.
Heißt das, dass ich das Komma nur dann setzen müsste bzw. dürfte, wenn vor oder hinter dem Komma ein in sich geschlossener Hauptsatz stehen würde? Also jetzt ist es ja so, dass der Satz nur in seiner ganzen Länge (vor und nach dem Komma) Sinn ergibt.