Muß man die Stromrechnung bezahlen, wenn...?

5 Antworten

bezahlt werden muss das was auch belegt werden kann.

wenn die rechnung also plausibel ist, dann muss sie auch bezahlt werden. die frage die sich mir hier stellt ist eben die, ob die rechnung wirklich plausibel ist, oder nur dir nicht plausibel scheint. im zweifelsfall lass sie dir doch von jemandem der ahnung hat erklären z.B. vom stromanbieter oder von der verbraucherzentrale etc.

wenn du die persönlichen daten wie kundennummer, zählernummer etc. schwärzt, kannst du sie hier auch hochladen, hier ist bestimmt jemand, der dir deine fragen beantworten kann.

in der regel ist es so, dass der strom der verbraucht wurde bezahlt werden muss. das kann auch in abschlägen erfolgen. sind diese höher als der tatsächliche verbruach, dann gibt es in der regel eine rückerstattunng. ausnahme: flatrates (pakettarife) bei denen ist die kWh zwar auf den ersten blick meist etwas billiger, dafür bist du aber zur abnahme einer mindestmenge verpflichtet.

das bedeutet aber nicht, dass du auf gedeih und verderb strom verheizen musst, wenn du zu wenig verbraucht hast, sondern dass du wenn du 1500 kWh gekauft hast, auch 1500 bezahlen musst, selbst wenn du nur 3 kWh verbraucht hättest.

lg, Anna

Das eine hat nix mit dem anderen zu tun...

Du zahlst was Du verbrauchst oder was vereinbart ist (bei Packetpreis).

Fehlen Zahlungen kommen Mahn- und später Inkassokosten auf Dich zu.


BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 17:02

Die Inkassokosten sind storniert, weil Sonderkündigung.

Keine Mahnkosten.

Es ist kein Paketpreis vereinbart, sondern ein voraussichtlicher Verbrauch im Vertrag.

Woher hast Du anderslautende Informtionen?

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EinGast99  21.07.2019, 17:03
@BVBDortmund

??? Wer ungenaue Fragen stellt, bekommt vage Antworten.

Ich hab allgemeines geantwortet, Deine Frage ist unterirdisch.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 17:06
@EinGast99

So unterirdisch, dass is in der Rechnung keine Inkassokosten verlangt werden?

Du kannst jetzt nicht tiefersinken, als Deine letzte Antwort schon ist.

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RareDevil  21.07.2019, 20:25
@BVBDortmund

Ich kann mich EinGast99 nur anschließen. Weder aus deiner Frage noch aus deinen Kommentaren kann man einen genauen Sachverhalt erkennen. Manche Sätze ergeben nicht mal richtig Sinn.. Sorry, und Du erwartest spezifische Antworten auf so einen Kaudawelsch??? Wer das alles versteht, kann Hyroglyphisch...

Und ob die Rechnung stimmt, kannst Du ja wohl selbst nachrechnen.. Du kennst doch den kWh-Preis und die Grundgebühr für den Zähler. Dann musst Du deinen Verbrauch entsprechend den Abrechnungsdaten vergleichen, die Grundgebühr mit einrechnen und schauen, ob Du auf den gleichen Betrag kommst. Ggf kommt auch noch eine Endabrechnung mit einer Gutschrift etwas später. Keine Ahnung, wie lange Ihr die Kündigung schon wirksam ausgesprochen habt. Manches dauert einfach etwas...

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RareDevil  21.07.2019, 20:59
@BVBDortmund

Wenn Du nachrechnen kannst, dann ist doch gut. Dann weißt Du auch, was Du zu tun hast, wenn es nicht passt. Und immer schön Netto/Bruttopreise beachten... Und wenn die Bekannt sind, das sie fehlerhaft abrechnen, ist doch fast alles klar...

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EinGast99  21.07.2019, 21:07
@BVBDortmund

Na klar, ich kenn kein Energieversorger der Sonntags 20 Uhr Kundenservice anbietet ....

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BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 21:09
@RareDevil

JaJa, weil sie nicht rechnen können und das letze Wort haben wollen, wollen sie was ...

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Das musst mir jetzt mal genauer erklären.

natürlich wird nach der letzten Abrechnung oder bei Vertragsabschluss ein geschätzter kWh wert ermittelt. Bei dir beispielsweise 1.500 kWh.

Bei mir sind es 2.930 kWh.

ich zahle 11 Monatliche Raten. Im Januar kommt dann die Schlussrechnung. Dort wird mein Verbrauch ausgerechnet. Habe ich jetzt also zu wenig gezahlt durch die Monatlichen Abschläge dann muss ich etwas nachzahlen. Habe ich mehr gezahlt bekomme ich diesen Betrag dann zurück.


BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 15:59

Bei 1500 kWH muß ich nichts nachzahlen, wenn nur 100 kWH Veruch da ist.

Die Firma will ja nichts auszahlen sondern 225,- Euro haben !

Und ob es Inkassokosten sind, oder monatliche Abschläge steht nicht in der Abrechnung.

Ich will jetzt nicht zur Verbraucherzentrale, sondern selber ägern.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 16:02
@Richi008

Es waren 1000 kWH Verbrauch.

immergrün, die Sonderkündigung bekam 365 AG. Es ist eine verworrene Situation.

Ich bin böse.

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Richi008  21.07.2019, 16:04
@BVBDortmund

Das wird wohl ein Gericht dann klären müssen.

ich empfehle dir E.ON. Bin seit fast 2 Jahren dort Kunde und werde auch Anfang 09/19 meinen Vertrag verlängern.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 16:06
@Richi008

Der Bekannte, der den Stromverbrauch bezaheln soll, bekommt erstaml keine Wohnung. Bei verifox werden wir mach mit der nächsten Wohung einen günstigen Anbieter suchen.

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wie und von wem wurde der Zählerstand an den Stromanbieter übermittelt ?

Das sieht mir nach einer Schätzung des Stromanbieters aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 15:55

Keine Schätzung, den Zählerstand haben wir übermittelt. Der Stromversorger hat daraufhin nicht abgerechnet. 0 KWH in der Schlussrechnung.

Erst bei Reklamation, konnten wir von WESTNETZ die KWH durch Beleg nochmal mitteilen, wo sich der von uns übermittelete Zählerstand 1000 KWH bestätigte.

Also keine Schätzung.

Bei Vertragsabschluss 2018 war aber von 1500 KWH bei 1 Personen Haushalt ausgegangen, es waren aber weniger als 1000 KWH Verbrauch.

Bei der Inkasso Forderung ging es um Abschlagszahlungen, die aber wegen Sonderkündigung nicht mehr gefordert werden. Dh nach 11 Monaten sind wir aus dem Vertrag raus.

Mir kommt es aber wegen 1500 KWH (jährlich) und monatliche Grundkosten zu viel vor, es geht um 111 Euro.

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osito80  21.07.2019, 17:34
@BVBDortmund

was steht im Vertrag genau zur voraussichtlichen Abnahmemenge ?

Westnetz ist der Netzbetreiber. über welchen Anbieter wurde Strom bezogen ? Hat der den richtigen Zählerstand übermittelt ?

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osito80  21.07.2019, 17:39
@osito80

Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Westnetz : 2. 1Mehrmengen entstehen innerhalb des Abrechnungszeitraumes als Differenzmenge, sofern durch den SLP-Kunden weniger elektrische Arbeit entnommen wurde als diejenige Menge, die sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergibt und die bilanziert wurde. 2Mindermengen entstehen innerhalb des Abrechnungszeitraumes als Differenzmenge, sofern durch den SLP-Kunden mehr elektrische Arbeit entnommen wurde als diejenige Menge, die sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergibt und die bilanziert wurde. 3Mehrmengen vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten; Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten in Rechnung.

Vielleicht sollten Sie das mit dem Stromanbieter klären, Ihrem . Und nicht mit Westnetz der Vertragspartner ihres Stromanbieters.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 21.07.2019, 17:41
@osito80

Nöö, mußten wir selbst mavhen mit ser Sonderkündigung.

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Muß man die Stromrechnung bezahlen, wenn...?
bei Vertragabschluß von 1500 KWH Verbrauch ausgegangen ist und man dann nur 1000 KWH Verbrauch hatte?

Ja. Natürlich.

Da sind unkalkulierte nicht nachvollziebare Beträge in der Schlußrechnung. Die Stromfirma verzichtet allerding auf die Inkassokosten.

Aha.