Muss man ab jetzt jeden Kassenzettel 2 Monate aufheben damit man evtl. beweisen kann wo und wann man eingekauft hat?
Beispielsweise hat einer zweimal am Tag beim selben Supermarkt eingekauft ist dazwischen aber weggefahren. Hat dann eine Strafe vom Parkplatzwächter bekommen weil er ja angeblich die ganze Zeit da gestanden war. Hätte es geholfen wenn er nun 2 Kassenzettel nachweisen kann oder hilft das nicht. Müssten die Autos noch mit nicht-manipulierbarem GPS Aufzeichnugsgerät ausgestattet sein, dass dann die Aufenthaltsdauer an einer bestimmten Position nachweisen kann. Oder wie funktioniert das normal, dass er dann eben keine Parkstrafe für z.b. 6h Parken zahlt obwohl nur je 30Minuten und 5h dazwischen gar nicht auf dem Parkplatz gewesen.
4 Antworten
Zwei Kassenzettel beweisen aber auch nicht, dass man zwischenzeitlich nicht dort geparkt hat.
Im Normalfall werden die geparkten Fahrzeuge meist stündlich kontrolliert und auch fotografiert.
Der Parkplatzwächter klemmt das Ticket ja hinter den Scheibenwischer - und schickt das nicht mit der Post...
Dein geschildertes Problem existiert nur in deinem Kopf, nicht in der Praxis...
doch :-) kam so vor und der Mann hat sich an die Presse gewandt. Aber er muss erstmal zahlen. Gerichtsentscheidung steht noch aus. Nur ohne die richtigen Beweise wird er da keine guten Karten haben.
Der Parkplatzwächter klemmt das Ticket hinter den Scheibenwischer.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Du musst gar nichts nachweisen, die Parkplatzkontrollfirma muss dir nachweisen das du durchgehend geparkt hast.
wie gesagt --- selbst wenn du den Parkplatzwächter erwischt wird er das nicht zurücknehmen egal mit welcher Erklärung. Du erwischt ihn aber normal nicht. Widerspruch erst im Widerspruchsverfahren --- und da musst dann halt Beweise haben.
Du siehst es nach wie vor falsch.
Vor allem musst du nicht JEDEN Bon aufbewahren, wenn du EIN Ticket bekommen hast. Niemanden interessiert, wo du zwei Wochen nach dem Ticket warst... 🤦
Nein. Bei einer Abwesenheit von 5h wird sich ja wohl ein Zeuge oder Nachweis finden lassen, dass man irgendwo anders war.
Besser wäre es, immer einen anderen Platz zu nehmen.
er ist aber nicht am Parkplatz und man muss dem nachweisen dass man weggefahren ist und nach z.b 5h erst wieder gekommen .--- wie macht man das? Er muss das ja dann erst im Widerspruchsverfahren ca. 2 Monate später nachweisen. Selbst wenn er ihn vor Ort erwischt wird der alle Diskusion ablehnen, weil das ja sonst jeder Falschparker machen würde.