Muss ich nochmals Rasen mähen?
Mein Mann und ich sind zum 14.4. Aus dem Haus ausgezogen. Wir haben dort zu Miete gewohnt. Rasen wurde vorher nochmals unter Zeugen gemäht. Jedoch fand erst am 25.04. Die Wohnungsübergabe statt. Sie hatte vorher keine Zeit. Es ist ja wohl klar, dass in der Zeit der Rasen wächst. Dies würde bemängelt und wir sollten diesen nochmals mähen, sowie Hecke schneiden und Unkraut entfernen. Sind wir dazu noch verpflichtet?
Mietende war der 14.4. Und im Vertrag steht, dass bei Auszug das Haus im renovierten Zustand übergeben werden muss. Dies ist auch der Fall. Bei Auszug steht über den Garten nichts drin. Während der mietzeit waren wir für den Garten verantwortlich.
8 Antworten
Die Gartenpflege ist bis zum offiziellen Mietende durchzuführen, bzw. bis zum Auszug, wenn dieser nach Mietende erfolgt ist.
Wurde denn vertraglich ein fester Turnus für die Mäharbeiten benannt? Wenn nicht, frage ich mich, auf welche Grundlage sich der Vermieter dann stützt.
Wenn es so genau im Mietvertrag steht ja, steht es dort nicht, dann nicht.
Man könnte ja auch sagen, dass alle das vor 2 Wochen ausreichend ist, man muss ja nicht jede Woche den Rasen mähen. Hecke schneiden etc. keine Ahnung, steht das so in eurem Mietvertrag, dass ihr für die Außenpflege verantwortlich seid?
Wenn im Übergabe Protokoll der Zustand des Gartens festgehalten wurde, ist dieser Zustand beim Auszug her zu stellen, wenn nichts vermerkt wurde ist der Zustand so in Ordnung.Aber der Vermieter wirf jetzt die Kaution einbehalten, bis der Garten das gewünschte aussehen hat.
Wollt Ihr es auf eine Rechnung des Gärtners ankommen lassen?