Muss ich das meiner Reitlehrerin bezahlen?


24.01.2023, 17:20

Nachtrag: Habe, da es mir hier einige empfohlen haben, den Schaden meiner Privathaftpflichtversicherung meldet. Habe ihr dies mitgeteilt und gesagt, dass sie dann wahrscheinlich nachweisen muss, dass ich den Schaden verursacht habe. Sie hat darauf geantwortet, dass sie gar nichts nachweisen muss und die Versicherung das sowieso nicht zahlt. Ich wäre daran Schuld und das ist Fakt. Wenn sie ein Tor gegen mein Auto schlagen würde, würde sie es auch automatisch begleichen. Ich könne das Geld ja auch abarbeiten und müsse es nicht bezahlen. Ich habe das Gefühl, dass sie nur möchte, dass ich Stalldienste mache, weil sie es selber nicht auf die Reihe bekommt. Sie meinte dass sie es von mir charakterlich echt scheiße findet, dass ich nicht zu meinen Fehler stehe und die Versicherung informiere, anstatt sofort zum Stall zu fahren und die Boxen auszumisten 😑

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein.

warum lässt du dich auch so ausnutzen?

du hast die arbeit im auftrag des verantwortlichen erledigt und damit steht dieser für entstandene schäden ein.

bei sowas würde ich mich umdrehen, mach deinen scheiss alleine sagen und mich dort nie wieder blicken lassen.

die reitlehrerin war an dem tag weshalb nicht da?

denn wenn man nicht weiss, wie man die pferde versorgen soll, macht man keinen stall auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!
FairyColli 
Fragesteller
 24.01.2023, 21:19

Sie hat an einen Ort, der circa 400km entfernt liegt, Kunden und Berittpferde. Außerdem kommt sie von dort und ihr Famiele lebt auch da. Deshalb ist sie circa 2-3 Tage in der Woche da. Dann wenn sie nicht da ist, machen wir Reitbeteiligungen immer den Stalldienst.

0
Honeysuckle18  25.01.2023, 13:37
@FairyColli

Demnach sollte in der Zukunft rechtlich abgesichert werden, wer - bei welchen Schäden - haftet (natürlich mithilfe eines versierten - und auf Pferderecht spezialisierten Rechtsanwaltes) !

So geht`s ja nicht !!

1

Ganz ehrlich, wenn das schon öfter vorkam liegt es doch auf der Hand, dass die Dame diese Art "Unfälle" als Nebenverdienst ansieht. Wo ist der Beweis, dass das Pferd in die Sattelkammer lief und gerade auch diesen Sattel runter geworfen hat? Woher will sie das denn alles wissen, wenn sie selbst nicht vor Ort war? Das Pferd wird sich ja sicher nicht bis zum Füttern am nächsten Morgen in der Sattelkammer aufgehalten haben und wenn diese nicht abgeschlossen ist - ohnehin ein NoGo - dann kann ja im Grunde jeder da rein.

Für mich wäre es das gewesen, die hätte mich da das letzte mal gesehen - dazu vor den Umständen, dass du auch noch 140 km runtergerödelt und umsonst deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast. Für Sprit und Abnutzung Auto bist du schon bei ca. ab 40 - 50€, je nach Modell, Fahrweise, Diesel, Benzin,... Mindestlohn 2023 12€ brutto. Entweder du lässt es drauf ankommen (würde ich an deiner Stelle machen) oder meldest den Schaden deiner Haftpflicht - die aber bei dieser unklaren Sachlage evtl. auch die ein oder andere Nachfrage hat... - und verlangst im Gegenzug von ihr sowieso auf jeden Fall eine Aufwandsentschädigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Melde das deiner Privathaftpflichtversicherung, dafür hast du sie.

Deiner Reitlehrerin würde ich sehr nett sagen, dass das das letzte mal war, das du auch nur eine Mistgabel in die Hand genommen hast bei ihr und sie sich jemand anderen suchen soll, der für sie den Hampelmann macht.

Sie selbst hat eine Hütehaftpflicht, bzw. ist auch versichert - sollte sie sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe drei eigene Pferde, mehrere Zertifikate und Kurse

Reichlich unverschämt, dieses Verhalten...

Obwohl ich auch hilfsbereit bin, hätte ich mich niemals darauf eingelassen - wohlgemerkt mit dem Wissen, dass sie auf diese "Tour" schon Andere geschädigt hat...

Berate dich bei einem Fachanwalt für Pferde - das ist u.U. auch online möglich...

Sowas geht gar nicht - dort wirst du auf Dauer nicht glücklich werden.

Alles Gute - wenn du zahlen musst, betrachte es als Lehrgeld :

Wechsle dann den Stall - jedoch nicht, ohne dieser "RL" die entsprechende Begründung dazulassen !

Für Schäden bei Gefälligkeiten haftet man in der Regel nicht.

So ist auch oft die Privathaftpflicht raus. Gefälligkeitsschäden müssen oft seperat in die Haftpflicht aufgenommen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut