MUSS ich damit noch zum Tüv?
Hallo ich hätte eine Frage und zwar habe ich mir vor ca. Einer halben Wochen einen gebrauchten roller gekauft ich darf aber nur 25 fahren (mofa) nun habe ich hier eine Bescheinigung vom TÜV dessen roller BIS 45kmh gehen darf nun meine frage muss ich damit jetzt noch zum Tüv weil mein Vater hat mein roller schon auf 25kmh gedrosselt?
((Das schwarze wo weg ist da stehen die Namen und Adressen nicht wundern)
Schöne Ostern noch.
1 Antwort
Das Gutachten bringt dir nichts. Das hat lediglich der Vorbesitzer exakt einmal benötigt, um die Betriebserlaubnis von 25 auf 45 km/h umschreiben zu lassen, seinen Zweck hat es damit erfüllt, kann man sich jetzt einrahmen und an die Wand hängen.
Du gehst mit dem Roller, der Betriebserlaubnis und dem Gutachten, das bei der 25km/h-Drossel dabei war, zum TÜV und lässt dort eine Änderungsabnahme machen, im Prinzip das gleiche wie der Zettel oben, nur eben umgekehrt. Mit den ganzen Papieren gehts wiederum zur Zulassungsstelle, die zieht die alte Betriebserlaubnis ein und stellt eine neue für 25 km/h aus.
Nimm die alte Bescheinigung zur Änderungsabnahme mit, dort steht oben die Nummer des Teilegutachtens des Drosselsatzes drauf, die braucht der Ingenieur für die Abnahme.