Muss die Bundesnetzagentur/Netzbetreiber eine Stromsperre 3 Tage vorher per Kärtchen im Briefkasten ankündigen?

5 Antworten

Erst einmal: Die Bundesnetzagentur sperrt keine Anschlüsse. Das ist Aufgabe des Netzbetreibers.

Dieser wird vom Stromanbieter beauftragt, das zu tun, wenn vorangegangene Mahnungen keinen Erfolg brachten.

Eine separate Benachrichtigung sollte nicht mehr erforderlich sein.

Die vor einer Absperrung ergangenen etlichen Mahnungen reichen völlig aus. Irgendwann ist den Schluss mit lustig.

die Ankündigung bekommst du schon viel früher.. nämlich in den Mahnungen.. bei Nichtbezahlung wird der Strom abgestellt..

das sollte reichen

Stromsperre ist doch das, wenn man nicht bezahlt hat und nicht, wenn irgendwelche Arbeiten an Stromleitungen vorgenommen werden sollen, oder?

Bei Nichtzahlung läuft das so: Da kommt ein Mann (oder Frau oder Divers) vom Netzbetreiber, fragt, wo der Zählerschrank ist, weil er müsste mal was nachsehen. Höflich, wie man ist, zeigt man ihm den Zählerschrank.

Er/Sie/Es geht hin, Schalter runter, Plombe rein fertig!

Das Überraschungsmoment wird bewusst genutzt, um nicht an der Sperrung gehindert zu werden.

Was ist denn der Grund der Abstellung?

Wenn Zahlungsverzug gibt es doch vorher etliche Mahnungen. In denen steht dann auch das und wann die Stromlieferung unterbrochen wird.

Da bedarf es keines Kärtchens mehr.