Wärmepumpe in 2023/2024?

1 Antwort

Du hast wahrscheinlich schon immer einen Wärmepumpentarif (zweiter Zähler) gehabt. Da ändert sich nichts.

Für Anlagen, die ab 2024 in Betrieb genommen werden, muss ein Rundsteuerempfänger auch dann vorhanden sein, wenn diese mit "Haushaltsstrom" (nur ein Zähler) betrieben werden. Gleiches gilt für Ladepunkte.

Bis Anfang 2029 muss der Rundsteuerempfänger auch in Bestandsanlagen nachgerüstet sein.

Woher ich das weiß:Recherche
sgtepic  01.02.2024, 11:30

genau so ist es

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