Muss der Busfahrer allen Leuten die Tür öffnen?

4 Antworten

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Grundsätzlich besteht eine Beförderungspflicht. Der Fahrer kann aber im eigenen Ermessen entscheiden ob er Leute mitnimmt. Es reicht der Verdacht aus das die Fahrgäste die Sicherheit und Ordnung gefährden könnten, so zum Beispiel wenn Leute mit einer Bierflasche am Hals in der Haltestelle stehen. Dann gelten sie als "betrunken" und müssen nicht mitgenommen werden, das Personenbeförderungsgesetz gibt das her.Er muss aber einen triftigen Grund angeben können Leute nicht zu befördern. So frei nach Schnauze weil ihm die Nase nicht passt das darf er nicht.Auch kann der Fahrer vorbei fahren wenn er nicht sicher in die Haltestelle einfahren kann, wenn sich Jugendliche meinentwegen aus Spaß balgen und die Gefahr besteht das einer vor den Bus fällt, oder ein falsch geparktes Auto blockiert die Haltestelle. Hier trägt der Fahrer die Verantwortung, passiert etwas so haftet er.Bei der Arbeitsbelastung der Busfahrer heute kann es auch mal passieren das der Kutscher wegen Zeitdruck einfach mal jemanden an der Haltestelle übersieht....das ist ärgerlich, aber bei 10 - 12 Stundenschichten nur menschlich.

Sofern es sich um öffentlichen Verkehr (Linienverkehr) handelt, muss er für jeden der an der Haltestelle steht halten und ihn auch zusteigen lassen. Das aussehen der Fahrgäste spielt dabei keine Rolle :-)

Es gibt nur wenige Ausnahmen, wenn klar ersichtlich ist, das von den Leuten eine Gefahr ausgeht (z. B. muss er nicht einen Trupp sich prügelnder Leute einlassen).

Eine Beschwerde macht eigentlich nur Sinn, wenn man belegen kann, dass der Bus nicht gehalten hat (Zeugen). In einem ähnlichen Fall haben wir die Kosten für ein Taxi ersetzt bekommen.

sophistication 
Fragesteller
 06.06.2011, 14:28

Vielen Dank, hat mir auch sehr geholfen! :)

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Bujan  06.06.2011, 15:37

Es lässt sich auch anhand der Tachoscheibe (Fahrtenschreiber, EG Kontrollgerät) belegen ob er gehalten hat oder nicht, bei einem Halt gibt es einen Peak nach unten, Richtung 0 Km/h, so in etwa kann man dann nachvollziehen ob der Fahrer gehalten hat. So wirds im Beschwerdefall bei uns gemacht.

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Hier geht es doch nicht nur um den Selbstschutz sondern auch um den Schutz der anderen Fahrgäste.

Das muss der Fahrer mit seinem Arbeitgeber im Vorfeld geklärt haben., am besten im Arbeitsvertrag! Bei öffentl. Linien besteht eine Haltepflicht und Einhaltung der Fahrplanzeiten!

Bujan  06.06.2011, 15:40

Naja, das Einhalten der Fahrzeiten ist so eine Sache, wir können darauf achten das wir nirgens zu früh losfahren, aber Pünktlichkeit garantiert kein Linienbetreiber."Angaben ohne Gewähr" steht unter jedem Aushangfahrplan, und das nicht ohne Grund. Manche Fahrzeiten sind aufgrund von Straßenverhältnissen, Verkehrsdichte und Fahrgastaufkommen gar nicht zu schaffen....

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