Muss bei einer internen Bewerbung eine 2-monatige Arbeitslosigkeit direkt nach der Ausbildung (vor knapp 30 Jahren) angegeben werden?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

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3 Antworten

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Da gehören nur die Sachen rein, die innerhalb der letzten 29 Jahre wichtig sind.

Rosenmary 
Fragesteller
 06.02.2022, 22:41

Die Ausbildung habe ich mit drin, da nach einer bestimmten gefragt war.

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Gehört hinein

Ich bin mir unsicher. Normalerweise würde ich sagen, dass 29 Jahre eine lange Zeit sind, in der andere Dinge relevanter sind als acht Wochen, die du arbeitslos gemeldet warst. Andererseits weiß die Firma das ggf. noch oder kann in ihren Akten nachsehen - und wenn es dann nicht in den Unterlagen steht, könnte dir ein missliebiger Mensch einen Strick draus drehen. Ich denke vielleicht zu weit und zu überkorrekt... aber eventuell kann man das so formulieren, wie es war: Die Ausbildung wurde bis Juni absolviert, dann warst du "arbeitssuchend" und hattest im September die Stelle in der Firma, in der du dich jetzt intern verändern möchtest. In der Form würde ich es tendenziell im Lebenslauf nennen und wünsche dir viel Erfolg.

egal ob intern oder nicht, es gehört die WAHRHEIT in einen Lebenslauf rein.

ich bezweifle aber stark, dass man sich nach 29 (!!!) Jahren in der gleichen Firma diese Frage noch stellen würde, geschweige denn dass man das hier noch ausdiskutieren würde.

Rosenmary 
Fragesteller
 06.02.2022, 21:51

Die Wahrheit steht ja drin. Ausbildung bis Juni. Firmeneintritt im September.

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