Motorrad bei der Fahrschule stehen oder muss ich zum Fahrlehrer?

2 Antworten

In deinem Ausbildungsvertrag sollte geregelt sein, wo der Unterricht beginnt und wo er endet.

Der Fahrlehrerverband BW empfiehlt beispielsweise folgende Formulierung in seinem Mustervertrag:

Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule.

Wenn das bei dir auch so im Vertrag steht, muss der Fahrlehrer eben eine Lösung finden, wie er seiner Verpflichtung nachkommen kann.

Nein, das Motorrad muss nicht bei der Fahrschule stehen. Entweder du kommst dahin oder du suchst dir eine andere Fahrschule.

Du kannst deinem Fahrlehrer auch sagen, dass du keine Möglichkeit hast, zu ihm zu kommen. Entweder er findet eine oder du wechselst.