Mord: Wie würde ein Gericht in dem Fall urteilen?
Hallo, ich habe leider eine sehr spezielle juristische Frage, also falls sich hier jemand auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich schreibe zurzeit eine Geschichte, in der es um folgenden Fall geht: Ein 17jähriger begeht zwei Morde und wird daraufhin zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt. Er sitzt die Zeit hab. Doch dann, viele Jahre nachdem er entlassen wurde und sich wieder in die Gesellschaft eingegliedert hat, kommt heraus, dass er damals ursprünglich nicht 2, sondern 5 Morde begangen hat, wovon drei ihm aber nie zugeordnet wurden. Dass es insgesamt 5 waren kommt auch nur heraus, weil er sich irgendwann selbst stellt und alles zugibt.
Wie würde ein Gericht in dem Fall urteilen? Mord verjährt nicht, also wurde es zu einem Urteil kommen. Würde er nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er damals zur Tat noch 17 war? Würde es sich positiv aufs Urteil auswirken, dass er sich gestellt hat? Und wie würde das Urteil konkret aussehen? Immerhin, hätte man ihm damals alle 5 Morde zugeordnet, hätte er wohl trotzdem 10 Jahre bekommen, da es meines Wissens die Höchststrafe ist.
Ich bin hier leider wirklich ratlos. Gibt es vielleicht Präzedenzfälle, wo ich nachlesen könnte?
Danke schön!
8 Antworten
In einer fiktiven Geschichte wie der von dir beschriebenen könnte das Gericht den Täter, der zum Zeitpunkt der Morde 17 Jahre alt war, nach seiner erneuten Selbststellung zu einer neuen Verhandlung einberufen. Da der Täter zum Zeitpunkt der Morde minderjährig war, würde das Jugendstrafrecht angewendet werden.
Während dieser Verhandlung könnte das Gericht die neuen Beweise über die zusätzlichen Morde prüfen und das Strafmaß entsprechend anpassen. Dabei könnte das Gericht sowohl die Umstände der Straftaten als auch die persönliche Entwicklung des Täters seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis berücksichtigen.
Das Strafmaß könnte variieren, je nachdem, wie das Gericht die Schwere der Taten und die Reue des Täters bewertet. In einer fiktiven Geschichte bietet sich die Möglichkeit, das Urteil und seine Auswirkungen auf die Charaktere und die Handlung kreativ zu gestalten, ohne sich strikt an reale juristische Präzedenzfälle halten zu müssen.
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich würde das Urteil allerdings ganz gerne realistisch gestalten. :)
Es würde Jugendstrafrecht gelten. Danach sind schon 90jährige verurteilt worden.
Er würde definitiv nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, da der Zeitpunkt der Tat relevant ist.
Wie das Gericht urteilen würde, hängt von zu vielen Faktoren ab.
Ja, aber auch Verhalten nach der Tat; das Geständnis etc..
Anders als im Erwachsenenstraftrecht gibt es im Jugendstraftrecht bei Mord nicht automatisch die Höchststrafe.
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Fall würde definitiv nach Jugendstrafrecht verhandelt werden weil das Alter zum Zeitpunkt der Tat ausschlaggebend ist. Ein Geständnis wird zumeist auch das Urteil abmilderndern, da die Staatsanwaltschaft weiß, das die Morde ohne das Geständnis ungesühnt geblieben wären.
Interessante Geschichte übrigens.
Danke. :-)
Es gilt das Strafrecht zum Zeitpunkt der Tat.
Von welchen Faktoren beispielsweise? Vom Tathergang?