Mord: Wie würde ein Gericht in dem Fall urteilen?

8 Antworten

In einer fiktiven Geschichte wie der von dir beschriebenen könnte das Gericht den Täter, der zum Zeitpunkt der Morde 17 Jahre alt war, nach seiner erneuten Selbststellung zu einer neuen Verhandlung einberufen. Da der Täter zum Zeitpunkt der Morde minderjährig war, würde das Jugendstrafrecht angewendet werden.

Während dieser Verhandlung könnte das Gericht die neuen Beweise über die zusätzlichen Morde prüfen und das Strafmaß entsprechend anpassen. Dabei könnte das Gericht sowohl die Umstände der Straftaten als auch die persönliche Entwicklung des Täters seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis berücksichtigen.

Das Strafmaß könnte variieren, je nachdem, wie das Gericht die Schwere der Taten und die Reue des Täters bewertet. In einer fiktiven Geschichte bietet sich die Möglichkeit, das Urteil und seine Auswirkungen auf die Charaktere und die Handlung kreativ zu gestalten, ohne sich strikt an reale juristische Präzedenzfälle halten zu müssen.

Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 14:29

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich würde das Urteil allerdings ganz gerne realistisch gestalten. :)

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Es würde Jugendstrafrecht gelten. Danach sind schon 90jährige verurteilt worden.

Er würde definitiv nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, da der Zeitpunkt der Tat relevant ist.

Wie das Gericht urteilen würde, hängt von zu vielen Faktoren ab.

Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 13:15

Von welchen Faktoren beispielsweise? Vom Tathergang?

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LordAlton  22.04.2024, 13:52
@Inkognito-Fragesteller

Ja, aber auch Verhalten nach der Tat; das Geständnis etc..

Anders als im Erwachsenenstraftrecht gibt es im Jugendstraftrecht bei Mord nicht automatisch die Höchststrafe.

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Ich bin zwar kein Jurist, aber der Fall würde definitiv nach Jugendstrafrecht verhandelt werden weil das Alter zum Zeitpunkt der Tat ausschlaggebend ist. Ein Geständnis wird zumeist auch das Urteil abmilderndern, da die Staatsanwaltschaft weiß, das die Morde ohne das Geständnis ungesühnt geblieben wären.

Interessante Geschichte übrigens.

Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 13:18

Danke. :-)

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Es gilt das Strafrecht zum Zeitpunkt der Tat.