Geldstrafe aus einem Gerichtsurteil veränderbar?

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Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann es nicht mehr geändert werden. Anders sieht es aus, wenn man gegen das Urteil Rechtsmittel (also Berufung, oder bei einem Strafbefehl Einspruch) eingelegt hat, und bis zur Rechtsmittelverhandlung das Einkommen sich ändert. In dem Fall wäre das neue Einkommen maßgeblich, denn es gilt immer das Einkommen zum Urteilszeitpunkt.

Wenn das Urteil bei dem ALG II Empfänger auf 10 Tagessätze zu je 30 € lautete, ist der Tagessatz übrigens relativ hoch angesetzt worden. Dagegen hätte man mit einem Einspruch oder einem anderen Rechtsmittel sicherlich Erfolg gehabt.

Andersherum, also bei 30 Tagessätzen zu je 10 €, wäre es korrekt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jurius  21.10.2018, 05:55

PS.

Für welche Zeit fordert das Gericht Einkommensnachweise 

Für gar keine. Das Urteil steht ja schon fest. Aus der Anzahl der Tagessätze ergibt sich die Höhe der Geldstrafe, man muss einfach nur die Anzahl mit der Höhe des Einzelnen Tagessatzes multiplizieren. Bei der oben genannten Beispielstrafe sind es also 300 €. Einkommensnachweise würden nur angefordert, wenn man Ratenzahlung beantragt. Dafür (die Höhe der Raten) wäre dann das neue Einkommen maßgeblich. An der eigentlichen Höhe der Strafe ändert das aber natürlich nichts.

Da kein Mensch sein Gehalt "melden" muss, wer sollte das Ändern? Üblichweise wird kein Gehaltsnachweis verlangt. Würde jemand deine Angaben jedoch nun anzweifeln und der Staatsanwalt das prüfen, müsstest du einen Gehaltsnachweis liefern und das wäre dann der neue.

Ich würde den Job sofort kündigen, das lohnt sich dann wie die sau. Lieber in ALG2 bleiben.

Hi,

nein, nachträglich kann das Urteil nicht verändert werden, selbst wenn er nach dem Urteil im Lotto gewinnt.