Wie komme ich an eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils?

3 Antworten

Es gibt keine "endgültig" vollstreckbare Ausfertigung. Das Versäumnisurteil ist vorläufg vollstreckbar und damit kannst du jegliche Zwangsvollstreckungshandlungen durchführen lassen. Allenfalls könntest du eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk beantragen, das würde dem von dir Gewollten am nächsten kommen, bringt dir aber keinen Mehrwert.

Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung, falls die erste nicht mehr vorhanden ist, kannst du natürlich jederzeit beantragen. Ggf. wird der Schuldner zuvor angehört, § 733 I ZPO.

Beim Gericht wo das Urteil erlassen hat.

Du kannst dort wenn es rechtskräftig ist eine vollstreckbare Ausfertigung schriftlich beantragen.

Dies wird dann auch erteilt, ist das Urteil mit einem Stempel drauf wo vollstreckbare Ausfertigung steht.

Einfach das Gericht Anschreiben.

" Es wird eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ....AZ beantragt "

Wenn Du dieses dann hast , kannst Du dies an die Gerichtsvollzieher Verteilerstelle senden und die Pfändung veranlassen.

Du bist bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels (Versäumnis-Urteil).

Das vorläufig vollstreckbare Versäumnis-Urteil ist das Urteil, aus dem erforderlichenfalls auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet lediglich die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Zur Zwangsvollstreckung benötigst Du:

Titel - das ist das (vorläufig) vollstreckbare Versäumnis-Urteil

Klausel - "Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt"

Zustellung - die kann auch durch den mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher erfolgen.

Du kannst also die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.