Motorrad 50ccm mit Klasse B?

4 Antworten

Das kann man eigentlich nicht wirklich als Motorrad bezeichnen, das ist eigentlich ein Kleinkraftrad (wobei auch dies nach meiner Definition falsch wäre).

Kann es baulich bedingt nicht schneller als 45Km/h fahren ist es egal ob es ein Roller oder ein richtiges KRAD ist, mit Klasse AM darf es gefahren werden, AM ist in B enthalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HerbieSig  26.08.2019, 18:18

...die Bezeichnung Kleinkraftrad ist völlig korrekt. Nächste Stufe wäre das Leichtkraftrad bis 125cm³...

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machhehniker  26.08.2019, 18:22
@HerbieSig

Das ist JETZT (Heute) so, zu meiner Zeit war das Kleinkraftrad was Anderes als das Moped, bzw Mokick (auch wenn der Unterschied äusserlich kaum erkennbar war).

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HerbieSig  26.08.2019, 18:25
@machhehniker

...also, meine Moppedzeit liegt jetzt fast 50 Jahre zurück. Damals hießen die Dinger, egal, ob mit Pedalen oder Fußrasten und Kickstarter ganz offiziell Kleinkrafträder. Zumindest bei uns in der DDR...

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machhehniker  27.08.2019, 08:08
@HerbieSig

Da kommen wir der Sache näher, im Osten gab es diesen Unterschied gar nicht wie hier.

Wir hatten hier Mokicks mit 50ccm, die nur 45Km/h fuhren und Kraftis (also Kleinkrafträder) die das verkleinerte Kennzeichen hatten (wie später die Leichtkrafträder erst mit 80ccm und dann mit 125ccm) mit 50ccm und einer Maximalgeschwindigkeit jenseits der 100Km/h.

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Hier https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/motorrad/

steht fast alles was du mit Klasse AM fahren darfst.Auf vielen Seiten steht das man nur bis 45 Km/h fahren darf.Das ist nicht richtig.Das gilt für Kleinkrafträder die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind.Ganz legal geht es bis 60 Km/h mit Klasse AM,keine weitere Klasse erforderlich.

Du darfst ein Kleinkraftrad im Sinne der DDR Vorschriften fahren wenn :

Es max.50 cm3,eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 Km/h hat und vor dem 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurde.

Das wurde im Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung so festgelegt.

Das wäre z.B.eine Simson Schwalbe KR 50,51 da https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-simson-schwalbe-kr51/k0 siehst du wie die aussehen.


migebuff  26.08.2019, 19:03
Auf vielen Seiten steht

Deswegen nimmt man nicht irgendwelche Seiten als Rechtsgrundlage, sondern das jeweilige Gesetzbuch, in diesem Fall die Fahrerlaubnisverordnung.

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Mephistoles  27.08.2019, 18:26
@migebuff

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 76 Übergangsrecht

8.

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch 

a)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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Ja , weil das Aussehen völlig egal ist !