Mit wie viel Jahren kann man sich die Spirale ohne Erlaubnis der Eltern einsetzen lassen?

3 Antworten

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Jeder, absolut jeder medizinische Eingriff oder auch Medikamenteneinnahme birgt Risiken oder hat Nebenwirkungen - selbst so banale, alltägliche Dinge wie Blutabnahmen, Betäubungen beim Zahnarzt oder die Antibabypille.

Nach ständiger Rechtsprechung ist jeder ärztliche Heileingriff, selbst die Gabe eines Medikaments, ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die rechtliche Befugnis des Arztes hierzu ergibt sich erst aus der wirksamen Einwilligung des informierten Patienten.

Deshalb bedarf jegliche Behandlung der Zustimmung des Patienten.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Dabei kommt es für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“.

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden.

Ab 16 Jahre geht man davon aus, dass der Minderjährige einwilligungsfähig ist. Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.

Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann.

Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind - dann entscheiden die Eltern.

Alles Gute für dich!

isebise50  18.02.2022, 19:34

Vielen Dank für deinen Stern!

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18 sicher - vermutlich ab 16

ab 18 kannst Du über medizinische Behandlung selbst entscheiden.

isebise50  18.09.2021, 22:26

Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit bei medizinischen Belangen ist an kein Mindestalter gebunden und geht nicht mit der Volljährigkeit einher.

Vielmehr muss der Patient die nötige geistigen und sittlichen Reife mitbringen, um die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen.

Ab 16 Jahre geht man davon aus, dass der Minderjährige einwilligungsfähig ist. Ist der Arzt unsicher, ob der minderjährige Patient einwilligungsfähig ist oder nicht, muss er die Eltern in die therapeutische Entscheidung einbeziehen.

Wenn ein Patient zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt nach eigenem Ermessen entscheiden, wer ablehnen oder zustimmen kann.

Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige unter 14 Jahren nur in Ausnahmefällen bereits einwilligungsfähig sind - dann entscheiden die Eltern.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen

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freejack75  19.09.2021, 07:26
@isebise50

klar -- es sind zwei Fälle zu unterscheiden: Kind will nicht, Eltern wollen. Hier können sich die Eltern nicht so einfach durchsetzen.

Hier ist es umgekehrt. Kind will, Eltern evtl. nicht. Und da wird dann in dem Fall ohne Gerichtsentscheid einfach nicht behandelt.

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