Mit mangelhaft und 50 Gesamtpunkten IHK Prüfung bestehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verordnung hast du richtig rausgesucht.

Bei zwei Fünfen in den schriftlichen Prüfungsfächern kannst du eine Fünf noch durch die mündliche Ergänzungsprüfung verbessern. Wenn du das nicht schaffst, bist du mit 2x mangelhaft durchgefallen - neuer Versuch.

Eine ungenügende Leistung gilt immer als "durchgefallen" - neuer Versuch.

Beim Praktischen Prüfungsfach musst du auch mind. ausreichend haben. Ansonsten: durchgefallen - neuer Versuch.

Neuer Versuch heißt immer: du kannst dir akzeptable Prüfungsleistungen anrechnen lassen und nur die "durchgefallenen" Teile wiederholen.

Iralupus15302 
Fragesteller
 12.05.2021, 18:34

Dann verstehe ich nicht weshalb die Lehrer und Lehrerinnen den Prüflingen was ganz anderes erzählen? Sehr verwirrend das ganze.

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DpB11  12.05.2021, 19:31
@Iralupus15302

Weil die Prüfungsordnungen zum Teil dermaßen kompliziert sind, dass kein normaler Mensch durdurchblickt ;-)

Du siehst ja in meinem Antwortfaden, dass ich auch damit kämpfe, und ich bin jetzt seit 5 oder 6 Jahren in einem Prüfungsausschuss mit sehr ähnlichen Regelungen. Lehrer, die dort nicht drin sind, kennen die Regelungen normalerweise nur oberflächlich.

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Das musst Du in der Prüfungsordnung für deinen Beruf nachlesen, die sollte es irgendwo bei der örtlichen IHK online geben.

Bei uns dürftest du eine 5 haben, wenn es insgesamt trotzdem für die 50% reicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz
Iralupus15302 
Fragesteller
 12.05.2021, 18:10

Gut, also ich habe jetzt mal in der Prüfungsordnung zur Fachkraft für Lagerlogistik folgendes gefunden:

(8) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schrift- lichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungs- bereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestim- men. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prü- fungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

(9) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

1. PrüfungsbereichPraktischeArbeits- aufgaben

a) Aufgabe 1

b) Aufgabe 2

2. PrüfungsbereichProzesseinder Lagerlogistik

3. PrüfungsbereichRationellerund qualitätssichernder Güterumschlag

4. PrüfungsbereichWirtschafts-und Sozialkunde

(10) DiePrüfungistbestanden,wenn

1. imGesamtergebnis,

25 Prozent, 25 Prozent,

25 Prozent, 15 Prozent, 10 Prozent.

2. imPrüfungsbereichPraktischeArbeitsaufgaben,

3. im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prü- fungsbereiche und

4. inmindestenszweiderschriftlichenPrüfungsbereiche

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben

Wenn ich das richtig gelesen habe fällt man mit zwei Fünfen und einem durchgefallenen Fachgespräch durch?

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DpB11  12.05.2021, 19:14
@Iralupus15302

Ah, das ist tatsächlich fast die gleiche Regelung wie bei uns in der HWK.

Bei zwei Fünfen in der Theorie kannst du eine noch durch die mündliche Zusatzprüfung retten. Die Praxis muss auf jeden Fall bestanden sein. Vom Fachgespräch speziell lese ich da nichts. Habt ihr noch andete praktische Anteile? Wenn ja,würde ich tippen, dass das auch wie bei uns ist,und man dort insgesamt die 50% braucht.

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Iralupus15302 
Fragesteller
 12.05.2021, 19:24
@DpB11

Wir haben zwei praktische Anteile, je 25%
aber nur eine Prüfung da die doppelt zählt also 50%.

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DpB11  12.05.2021, 19:28
@Iralupus15302

Das versteh ich nicht ganz... also drei Anteile der Praxis, von denen zwei jeweils 25% zählen und einer 50%?

Auf jeden Fall sagt die Prüfungsordnung ja, der praktische Teil muss bestanden sein. Das lese ich so,als ob man um Fachgespräch an sich unter der Hälfte liegen darf, solange man es mit den anderen Praxisanteilen ausgleichen kann.

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Iralupus15302 
Fragesteller
 12.05.2021, 19:34
@DpB11

Nein, es ist insgesamt eine praktische Prüfung beinhaltend mit einem 15 minütlichen Fachgespräch für Zusatzpunkte. Die praktische Prüfung zählt doppelt also 200 Punkte statt 100 wie bei den einzelnen Theorie Prüfungen. Diese 200 Punkte sind auf der Gesamtübersicht 50% also zweimal 25%.

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DpB11  12.05.2021, 19:38
@Iralupus15302

Ok, langsam schwirrt mir der Kopf Das meinte ich im anderen Strang mit "das versteht kein normaler Mensch" :-(

Verlink mir bitte mal die Prüfungsordnung. Hab heut Abend eh Langeweile, dann guck ich mir das nachher mal am großen Bildschirm an.

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DpB11  12.05.2021, 20:15
@Iralupus15302

Ok, in goß ist's auch nicht besser. Ich versteh's einfach nicht...Das Fachgespräch wird zwar oben erwähnt, in der Punkteberechnung taucht es aber nicht auf.

Für mich liest sich das, als ob das Fachgespräch Bestandteil der beiden praktischen Aufgabe sei (es heißt in Absatz 3 ja auch "innerhalb dieser Zeit...") . Heißt, das Fachgespräch steckt anteilig in den jeweils 25% der Praxisaufgaben drin. Dann passen auch die Angaben unter Absatz 9.

Vielleicht kommen die Prüfer da einfach mal vorbei und fragen Dich ein bisschen was zu dem, was Du gerade praktisch machst.

Das heißt (WENN ich das richtig interpretiere), Du müsstest in diesen beiden Praxisaufgaben, in denen das Fachgespräch drin steckt, insgesamt mindestens 50% der Gesamtpunkte erreichen, um das Kriterium "Praxis bestanden" zu erreichen.

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Iralupus15302 
Fragesteller
 12.05.2021, 20:33
@DpB11

Das Fachgespräch gehört normalerweise dazu richtig, nur das bestehen des Gesprächs können deine zwei Fünfen zu einer machen. Ob das Gespräch jeweils 25% ausmacht weiß ich nicht, es hieß nur die Prüfung zählt doppelt. Im Fachgespräch kommen 10 fragen dran die Bewertet werden.

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DpB11  12.05.2021, 20:49
@Iralupus15302

Sorry, ich fürchte, weiter kann ich Dir nicht helfen :-(

Frag vielleicht mal gezielt einen Lehrer, der auch im Prüfungsausschuss ist. Oder notfalls ruf bei der Kammer an, die sollten Azubi-Berater haben.

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Iralupus15302 
Fragesteller
 14.05.2021, 09:28
@DpB11

Kein Thema, trotzdem danke das du dir die Zeit dafür genommen hast:)

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Normalerweise brauchst du um zu bestehen, MEHR als 50 % der Gesamtpunktzahl