IHK schriftliche Prüfung 3* mangelhaft in der Ausbildung Kauffrau im Groß-und Außenhandel geschrieben! Habe somit nicht bestanden?! Wie geht es für mich weiter?

2 Antworten

Wiederholung der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung

Wenn du durchgefallen bist, erhältst du von der zuständigen Stelle, also zum Beispiel von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer, einen schriftlichen Bescheid, in dem auch steht, ob du an einer Nachprüfung teilnehmen kannst und in welchen Fächern du durchgefallen bist. Oft musst du nur die entsprechenden Fächer wiederholen.

Wenn keine Nachprüfung möglich ist, kann die Abschlussprüfung laut § 37 Berufsbildungsgesetz zwei mal wiederholt werden. Du kannst dabei deine Berufsausbildung laut § 21 Berufsbildungsgesetz zweimal, maximal aber um ein Jahr verlängern. Du kannst also weiterhin in deinem Betrieb arbeiten und die Berufsschule besuchen und an den nächsten beiden Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Du kannst die Ausbildung auch dann verlängern, wenn du nicht an der Prüfung teilnehmen konntest, zum Beispiel weil du krank warst. Um die Ausbildung zu verlängern reicht es eigentlich, wenn du deinem Ausbilder deinen Wunsch mitteilst. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du die Verlängerung aber schriftlich im Betrieb und bei der zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer.

Wenn du durchgefallen bist, solltest du bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob es für deinen Beruf Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) gibt: Das ist kostenlose Nachhilfe für Azubis.

Allerdings musst du die Ausbildung nicht verlängern. Wenn du die Prüfung nicht bestehst, endet deine Ausbildung an dem Datum, welches in deinem Ausbildungsvertrag steht. Danach kannst du auch etwas anderes machen und dich selber zur nächsten Abschlussprüfung anmelden.

Aber Achtung: Du musst dich dann selbst rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer zur Prüfung, anmelden. Außerdem kannst du nicht mehr die Berufsschule besuchen, weil du kein Azubi mehr bist. Auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Kindergeld werden dann nicht mehr gezahlt, und du kannst nicht mehr kostenlose Nachhilfe, sogenannt ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) von der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Wenn du nur Teile der Prüfung wiederholen kannst, musst du das innerhalb von zwei Jahren tun. Die gesamte Abschlussprüfung kannst du innerhalb von fünf Jahren wiederholen

http://www.azubi-azubine.de/pruefungen

Du kannst dich in deinem Betrieb, oder der IHK informieren.