Abschlussprüfung bestanden IHK?

3 Antworten

§ 10 Bestehensregel
(3) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
1.  im Gesamtergebnis,
2.  im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
3.  in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4.  im Prüfungsbereich Einsatzgebiet jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/indkfmausbv_2002/IndKfmAusbV_2002.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Normalerweise müsstest Du bestanden haben, gff. kann es eine mündliche Nachprüfung geben.

Hier alle Infos:

https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/ausbildung/abschlusspruefung/Erlaeuterung_Buerokaufmann.pdf

Obwohl hier steht das man in Geschäftsprozesse eine 4 haben muss, wobei das für die einzelhandel gilt

schau da mal rein:

https://www.wirausbilder.de/2016/05/pruefung-bestanden/

HappyMe1984  23.12.2018, 00:42

Büro-, Einzelhandels- und Industriekaufmann sind drei völlig verschiedene Ausbildungen... Achte doch wenigstens darauf, die zur Frage passende PDF zu suchen und zu verlinken ;).

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johnnymcmuff  23.12.2018, 00:47
@HappyMe1984

Der zweite Link ist meiner Ansicht nach passend, aber Du hast vom Grund her schon recht, man sollte besser suchen und dann erst antworten.

Du allerdings solltest auch besser antworten als nur;


Ja, da kannst du es in der mündlichen Nachprüfung noch rausreißen.

Man sollte seine Aussage dann auch mit entsprechendem Link belegen, denn behaupten kann man viel und wie man an meinen Links sehen kann, gibt es da Unterschiede.

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HappyMe1984  23.12.2018, 00:51
@johnnymcmuff

Nein, deine Links passen halt nicht, weil sie sich nicht konkret auf diese Ausbildung beziehen. Meine Antwort hingegen passt - weil ich diese Ausbildung selber gemacht habe und somit wusste, wie ich schnell in der passenden PDF-Datei meine Antwort durch kurzes Nachlesen der nötigen Stelle darin absichern konnte.

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Ja, da kannst du es in der mündlichen Nachprüfung noch rausreißen.