Mit Klasse L und 16 Jahren Wohnwagen an Schlepper anhängen?

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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, [...]

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Dann darfst du auch einen Wohnwagen mit max. 25 km/h ziehen, aber nur dann.

Schnarchix  28.02.2019, 08:09

Vielen Dank für den Stern. :-)

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Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, [...]

Quelle: https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Das bedeutet: Nein, darfst du nicht, da ein Wohnwagen nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Ich interpretiere es so, dass die Zweckbindung für das Fahrzeug analog auch für die Anhänger gilt. Dazu kommt, dass du in dem Moment, wo du den Wohnwagen nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendest, automatisch auch das Zugfahrzeug nicht für diese Zwecke verwendest, was die Benutzung ebenfalls ausschließt. Von daher ist die Sache ziemlich klar.

klasse L ist nur für landwirtschaftliche nutzung zulässig.für wohnanhänger brauchst klasse B wenn der traktor nicht schwerer wie 3,5ton ist.dazu kommt der traktor muss mit schwarzen kennzeichen,steuerpflichtig zugelassen sein.die klasse B kannst erst ab 18 fahren

Solange das Ganze einem land- und forstwirtschaftlichen Zweck dient, ist es gleich was für ein Anhänger das ist.