Führerscheinklasse L auch mit Anhänger 40kmh, bei besitz der klasse Be?

2 Antworten

Das kommt darauf an, auf welche Geschwindigkeit der Anhänger zugelassen ist.

Klasse L verändert sich durch den Besitz der Klasse BE auch nicht.

Die Klassen B und BE sind bei einem Traktor bis einschließlich 40 km/h unerheblich. Es gilt die Klasse L und deren Beschränkungen. Die Klasse L beinhaltet:

Landwirtschaftliche Fahrzeuge (offenbar gegeben) bis 40 km/h.

Wir ein Anhänger dahinter geführt, darf man mit der Klasse L nur noch 25 km/h schnell fahren, egal was auf dem Anhänger steht. Andernfalls würde man die Klasse T benötigen.

Die Klasse BE hilft in diesem Fall deshalb nicht, weil ein Traktor vermutlich über 3.500kg zGG besitzt.

Ergo: Traktor mit beliebig großem Anhänger bis 25 km/h ja, alles andere nein.