Mit dem Mofa den Berg runterrollen?
Hey,
Ich darf ab Dezember Mofa fahren und mich quält seit langem die Frage: Darf ich mit dem Mofa den Berg runterrollen, d.h. auf den Leergang schalten und den Berg schneller runterrollen, als ich normalerweise fahren darf?
6 Antworten
Du darfst Mofas bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit fahren.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist definiert als Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug auf ebener Strecke bei bestimmungsgemäßer Verwendung aus eigener Kraft erreicht.
Wie schnell du also bergab, im Liegen oder mit Anschieben fährst, spielt keine Rolle.
aus eigener Kraft erreicht.
...das sind die Zauberworte! Genau deshalb setzt sich diese Antwort von all den anderen ab...!
Ich geh davon aus, dass der Knabe erst Dezember 2019 meint. Daher ja die Trickserei mit fahren ohne Motorantrieb. Jede Wette. Aber egal.
Schönen Tag noch!
Das ist möglich, allerdings nicht nur mit dem Mofa. Es klappt auch mit Mopeds, Motorrollern, Autos, Fahrrädern, Lkw, Seifenkisten...ja, es klappt mit allem, was Räder hat.
Ja , weil die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt fürs Fahren mit Motor , falls du erwischt werden würdest würde das Mofa auf einen Teststand getestet , und da geht es nicht bergab.
spricht nix dagegen aber: wenn du Bremsen musst dauert das wesentlich länger zum Anhalten
Nein, zu schnell ist zu schnell, 25Km/h darf nicht überschritten werden, egal ob Motor an oder aus.
Kannst du bitte die Rechtsgrundlage zitieren, nach der nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend ist, sondern irgendeine "gefällebedingte Höchstgeschwindigkeit" oder wie auch immer du diesen Begriff zu deiner frei erfundenen Vermutung nennen würdest?
Nochmal: Zitiere bitte die Rechtsgrundlage, nach der die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht aus der Definition der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit abgeleitet wird.
Oder darf ein LKW der nur 80 fahren darf bei einem steilen Berg 120 fahren / rollen?
Es scheitert also bereits an der Unterscheidung zwischen der "zulässigen Höchstgeschwindigkeit" nach §3 StVO und der "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit" nach §30a StVZO. Und du willst ernsthaft auf Rechtsfragen antworten?
I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)
Soll das ein Scherz sein?
Schade, dass du das Zitat der Rechtsgrundlage erneut "versehentlich" "vergessen" hast.
Meinen Hinweis zum Unterschied zwischen bauartbedingter und zulässiger Höchstgeschwindigkeit hast du ebenfalls "versehentlich" überlesen, anders ist nicht zu erklären, warum du nun wieder die Höchstgeschwindigkeit in irgendwelchen Zonen mit der fürs Fahrerlaubnisrecht relevanten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit durcheinander wirfst.
Um deine zusammenhanglose Frage zu beantworten: Fahrerlaubnisrechtlich darf er mit seinem Mofa nach §4 FeV in Verbindung mit §30a StVZO bergab mit 140 km/h rollen, ohne sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in bestimmten Zonen und die daraus folgenden Owis sind nicht Gegenstand der Frage.
du hast keine ahnung, man darf den Berg runter ob Motor an oder aus ÜBER 25 km/h fahren. Das Mofa darf auf ebener strecke einfach maximal ohne hilfsmittel 25km/h fahren. Einen Hügel hinunter ist es egal weil andere Faktoren, also zb Neigung die Geschwindigkeit beeinflusen. Also den Berg hinab darfst du so schnell fahren wie du willst. ABER du darfst einfach die Geschwindigkeit wo auf dieser Strecke zählt nicht überschreiten. Sry möchte niemanden beleidigen, vileicht hast du da mehr Ahnung, aber das ist meine sicht und ich fahre täglich über 20km Mofa und fahre den Berg hinunter immer über 50km/h und hatte mitdem noch nie probleme
Der FS ist aber erst 14... auch egal? Aha.
Du kannst dich drehen und wenden - der Arsch bleibt hinten.