Mit abgelaufenem 'unbefristetem' Aufenthaltstitel einreisen?
Guten Tag,
Ist es Möglich mit einem abgelaufenen UNBEFRISTETEM Aufenthaltstitel wieder in Deutschland einzureisen? Ich würde gerne mit dem FlixBus von Deutschland nach Polen und dann nochmal zurück. Mein Russischer Pass ist abgelaufen, aber bereits in Bearbeitung (leider noch mehrere Monate).
Ich weiss nicht wie oft es zu Kontrollen kommt, aber falls würde ich gerne wissen in wie fern es da Probleme geben könnte.
Ich wohne seit 15 Jahren in Deutschland und studiere hier.
Vielen Dank vorab :)
5 Antworten
Polen ist zur Zeit - da kannst du natürlich nichts dafür und das meine ich keinesfalls so - nicht wirklich gut mit Russland. Das heisst, wenn sich da ein Russe ohne gültige Dokumente, die den Aufenthalt in Polen genehmigen, aufhält, könnte das evtl. ganz schön haarig werden. Und dann ist dein russischer Pass auch noch abgelaufen, das heisst du hast überhaupt keine gültigen Dokumente? Nee, keine gute Idee.
Du kannst froh sein, wenn du aktuell in Deutschland keine Probleme dadurch hast und solltest die Füße still halten, bis du gültige Dokumente hast.
Ich würde das nicht riskieren, wenn du keine gültigen Dokumente hast.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel kann nicht ablaufen. Vermutlich meinst du den Aufenthaltstitel aber gar nicht, sondern nur die dazugehoerige Ausweiskarte.
Dein Problem ist der abgelaufene russische Reisepass. Mit dem darfst du keine Staatsgrenze ueberschreiten (auch nicht innerhalb der EU), weil er kein gueltiges Grenzuebertrittspapier ist.
Ein unbefristet gültiger Aufenthaltstitel ist die eine Sache.
Ob man aber damit (wenn das Dokunent abgelaufen ist) wieder hinein kommt nachdem man einmal draußen war, das ist ja ggf. eine andere Sache.
Ich würde mich da vorher unbedingt schlau machen. - Und zwar nicht hier bei anonymen Laien im Internet sondern bei den betreffenden staatlichen Stellen.
Ein gültiges hoheitliches Dokument, mit dem Du Dich ausweisen kannst, brauchst Du.
Können die russischen Behörden keinen Übergangsausweis erstellen, bis das amtliche Dokument bereitsteht?