Ohne Visum nach Deutschland?
Meine Schwester würde gerne von der Türkei nach Deutschland reisen, hat aber kein Visum, jedoch einen unbefristeten Aufenthaltstitel noch vor über 12 Jahren bekommen. Sie war allerdings jetzt 12 Jahre nicht in Deutschland.
Kann sie trotzdem ohne Visum einreisen?
PS: den alten Pass mit Aufenthalts Titel hat sie noch. Aber im neuen ist keiner drinne.
3 Antworten
Die Aufenthaltserlaubnis gibt es nur befristet.
Du meinst bestimmt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt. Diese gilt unbefristet und berechtigt zum Daueraufenthalt bzw. zur Mobilität im Gebiet der Europäischen Union.
Das Visum berechtigt zur Einreise in das Schengen-Gebiet für einen kurzfristigen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Der Visumsantrag muss grundsätzlich bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
(Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Es gibt keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Aber Du hast Recht: In der Frage steht ja nur "Aufenthaltstitel".
Es gibt insgesamt 7 verschiedene Aufenhaltstitel:
- die Aufenthaltserlaubnis,
- die Blaue Karte EU,
- die ICT-Karte,
- die Mobiler-ICT-Karte,
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU,
- die Niederlassungserlaubnis und
- das Visum.
Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt.
Also handelt es sich wohl um die Erlaubnis zum Daueraufenthalt:
"Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU wurde mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 als eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel neben der Niederlassungserlaubnis eingeführt. Sie beruht auf der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (so genannte Daueraufenthaltsrichtlinie). Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach Artikel 13 Satz 2 der Daueraufenthaltsrichtlinie zur Mobilität im Gebiet der Europäischen Union."
(Quelle: BMI)
Nochmal: es steht nirgends was zu einer Aufenthaltserlaubnis in der Frage!
Aufenthaltstitel ≠ Aufenthaltserlaubnis. Schon, dass du das nicht weisst schliesst dich für jegliche Sachliche Diskussion aus.
"Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind unbefristet"
Heisst: wenn die Schwester einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat handelt es sich um eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - nicht um eine Aufenthaltserlaubnis von der du redest.
Es steht nirgends was zu einer Aufenthaltserlaubnis in der Frage!
Ja, habe ich auch festgestellt und entsprechend korrigiert.
Schon, dass du das nicht wei[ß]t schlie[ß]t dich für jegliche Sachliche Diskussion aus.
Schon, dass Du nicht weißt, dass es keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt, schließt Dich für jede sachliche Diskussion aus.
Heisst: wenn die Schwester einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat handelt es sich um eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt
Wo steht bei mir etwas gegenteiliges?
nicht um eine Aufenthaltserlaubnis von der du redest.
Wo behaupte ich, dass seine Schwester eine Aufenthaltserlaubnis hat?
Schon, dass du das nicht wei[ß]t schlie[ß]t dich für jegliche Sachliche Diskussion aus.
In der Schweiz gibt es kein scharfes s. Wenn man keine Argumente mehr hat muss man dann die Grammatik (falsch) korrigieren, ne?
Schon, dass Du nicht weißt, dass es keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt, schließt Dich für jede sachliche Diskussion aus.
Gibt es ja. Siehe oben. Nennt sich auch unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Und musst du mir nun nachplappern, da du selbst mit den Begriffen durcheinanderkommst und nicht zugeben kannst, dass du falsch liegst? Schon traurig.
Wo steht bei mir etwas gegenteiliges?
Wo behaupte ich, dass seine Schwester eine Aufenthaltserlaubnis hat?
"Die Aufenthaltserlaubnis gibt es nur befristet"
Du hast die Frage von Grundauf falsch gelesen/verstanden. Und Titel mit Erlaubnis verwechselt.
In der Schweiz (...)
Ich wohne nicht in der Schweiz. Folglich habe ich die Grammatik auch nicht falsch korrigiert, sondern dem hiesigen Regularium angepasst. Und wenn man keine Argumente mehr hat, hilft nur noch ein persönlicher Angriff (siehe Deine Wortwahl).
Gibt es ja.
Nein, gibt es immer noch nicht.
Lediglich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt und die Niederlassungserlaubnis werden unbefristet erteilt, nicht aber die Aufenthaltserlaubnis.
(...) und nicht zugeben kannst, dass du falsch liegst?
Ich liege ja de facto nicht falsch, das ist ja das Gute.
"Die Aufenthaltserlaubnis gibt es nur befristet
Das stimmt ja auch (vgl. BMI).
Ich habe eingangs festgestellt, dass es eine Aufenthaltserlaubnis nicht unbefristet gibt und der Fragesteller somit wahrscheinlich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt meint (und das sind beides Aufenthaltstitel, nach denen der Fragesteller in der Tat gefragt hat). Zudem habe ich noch den Unterschied zum Visum angemerkt.
Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Stempel "unbefristet" bekommen. Das war 1998. Vorher hatte sie zweimal eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ist durch Schengen für sie als Italienerin eh hinfällig geworden.
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich unbegrenzt gültig – die Erlaubnis verfällt also nicht. Sie können sie auch nicht verlieren, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse nach Erteilung verändern – wenn z. B. durch Arbeitslosigkeit ein geregeltes Einkommen wegfällt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bleibt auch nach einer Scheidung erhalten.
Es gibt jedoch Gründe, aus denen jeder Aufenthaltstitel – unabhängig ob unbefristet oder nicht – verfallen kann. Diese sind u. a.:
- Rücknahme des Aufenthaltstitels
- Widerruf des Aufenthaltstitels
- Ausweisung des Ausländers
Wer z. B. bei der Beantragung wissentlich falsche Angaben macht oder sogar die öffentliche Sicherheit gefährdet, verliert seinen Aufenthaltstitel.
Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte gefährden ihren Aufenthaltstitel, wenn sie in ihr Heimatland reisen. Dies ist jedoch nicht grundsätzlich der Fall. Ob die Reise ins Herkunftsland zum Widerruf der Schutzberechtigung führt, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen für jeden Einzelfall.
Eine Aufenthaltserlaubnis – unbefristet oder befristet – kann auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt verfallen.
Wann kann der unbefristete Aufenthalt entzogen werden?Der unbefristete Aufenthalt in Form des Daueraufenthalt-EU erlischt in bestimmten Fällen:
- Sie sind länger als 12 Monate außerhalb der EU oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland bzw. länger als 24 Monate, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten.
- Sie halten sich 6 Jahre nicht in Deutschland, aber einem anderen EU-Staat auf.
- Sie erwerben einen langfristigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes.
Die Fristen können verlängert werden, wenn es sich nur um einen vorrübergehenden Aufenthalt im Ausland handelt, z. B. zur Pflege von Angehörigen. Es ist wichtig, sich dafür eine Bescheinigung beim zuständigen Landesamt für Einwanderung bzw. beim Bürgeramt zu holen.
danach sieht es verdammt schlecht aus
Vielleicht ist es sicherer die deutsche Botschaft in der Türkei zu kontaktieren . Dann wird es wahrscheinlich nur umgetragen .
Es steht auch nirgends was von einer Aufenthaltserlaubnis. Und das ist falsch. Es gibt auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.