Mit 22 rausgeschmissen darf meine Mutter das?

RedPanther  21.04.2024, 11:10
aber es geht um das Thema Bürger und so.

Was genau? Okay, du bist Bürger, ich bin Bürger...

Elisabeth861 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:12

Das Bürger Geld ich hab L.A.S

5 Antworten

Fanilienrechtlich darf man seine Kinder am 18. Geburtstag rauswerfen, sofern sie eine abgeschlossene Ausbildung haben oder man ihnen, wenn das Azubigehalt nicht reicht, die Differenz als Unterhalt zahlt.

Sozialrechtlich musst du die Kinder bis 25 beherbergen, wenn sie ansonsten vom Staat Geld beantragen müssten weil du nicht zahlen willst oder kannst.

Aber auch da gibt es natürlich Ausnahmen. Das Kind darf zb mit Zustimmung des Antes ausziehen, wenn es zu Hause geschlagen wird, ebenso ist es den Eltern nicht zumutbar, das erwachsene Kind in der Wohnung zu behalten, wenn es gewalttätig ist, ständig die minderjährigen Geschwister quält oder ähnliches.

Was mich bei dieser ganzen Rausschmeisserei immer wundert, dass die Eltern sich doch bewusst machen müssen, dass den Kindern die Obdachlosigkeit droht, wenn die Wohnungsfinanzierung nicht gesichert ist. Wie tief zerrüttet muss das Verhältnis sein, das Eltern so was egal ist. Umd letztenendes haben auch die Eltern versagt, weil es so weit gekommen ist.

M.48.verh.

bis du 25 bist oder deine Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. d.h. sie werden dir was dazu geben müssen. Es wird dann immernoch eng, aber sieh es mal so, ein Jahr auf Sparflamme leben, dann kannst du durchstrarten.

lg, Nicki

Mit deinen 900€ und Kindergeld, hast du auch keinen weiteren Anspruch auf Gelder. Damit musst du auskommen. Da gibt es von Mama keinen weiteren Unterhalt. Auch Ämter zahlen da nichts mehr.

Sofern der Auszug nötig ist:

Der Auszug ist nötig, wenn die Eltern einen Rauswerfen, der Ausbildungsplatz zu weit weg ist oder das JA den Auszug empfielt.

Wenn der Auszug nötig ist, werden die Eltern Barunterhaltspflichtig, bis zur vollendung der Ersten Ausbildung oder bis das Kind 25 ist, allerdings nur für die Zeiträume in denen das Kind etwas macht, also Schule, Ausbildung, Studium. Ist das Kind Arbeitslos, enfällt auch der Barunterhalt.

Andersrum ist das Kind verpflichtet, die Ausbildung geradlienig durchzuziehen, Ausbildungswechsel ist zwar möglich, aber kein ständiges Umentscheiden/Wechsel.

Verdienen die Eltern zu wenig, steht dem Kind aufstockend Bafög oder BAB zu, je nach Situation.

Ist das Kind Abeitslos, müssen die Eltern nicht zahlen hier greifen entsprechend ALG1 und 2 .

berlina76  21.04.2024, 11:25

Nachtrag.

Du hast 900 e Netto Ausbildungsvergütung und bei Auszug noch 250 € Kindergeld. Somit sollten deine Eltern gar nicht mehr Barunterhaltspflichtig sein, denn Eigeneinkommen ist auf die Unterhaltspflicht anrechenbar.

Auch das deine Eltern einen Teil deines Lohnes einfordern solange du dort lebst ist rechtens, denn wie gesagt, Eigeneinkommen schmälert ihre Unterhaltspflicht.

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Elisabeth861 
Fragesteller
 21.04.2024, 11:26
@berlina76

Aber wenn ich ja meine Ausbildung abgeschlossen habe hab ich ja kein Kindergeld mehr.

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AngiedieSchlaue  21.04.2024, 11:29
@Elisabeth861

Eltern müssen dann auch nicht mehr zahlen, wenn Du die Ausbildung abgeschlossen hast. Dann heißt es auf eigenen Beinen zu stehen.

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