mit 16 jahren wieviel prozent kaufen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

kauf doch einfach das bier, wein, vodka, oder so was du willst die verkäuferin weißt dich schon hin das du was weiß ich wie viel prozent nicht kaufen darfst, dann sagst du einfach ich habs nicht gewusst, so große probleme sind das doch nicht, das ist doch nicht strafbar wenn du nicht weißt wie viel prozent alkohol du kaufen darfst.....

Vladi430  11.08.2011, 15:12

cool-danke für den stern;)

LG Vladi;)

0

Du kannst unbegrenzte Prozente an Getränken kaufen. 10% hier von, 30% davon usw. Wenn du allerdings Alkohol meinst ist jede Art von gebranntem Alkohol erst ab 18 erlaubt. Bis dahin darfst du dich mit Bier und Wein begnügen. Auch Alkopops mit z.B. einem Prozentsatz von 12 Vol.% Alkohol sind für 16 jährige verboten. Es sind also nicht die Prozente, sondern die Art. Überleg dir allerdings gut, ob und wieviel Alkohol du trinkst.

Steht im Jugendschutzgesetz:

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

Es gibt da keine Prozentangaben wie du siehst.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Du darfst z.B. Bier kaufen.. ^^ Eve :P Sekt, Passoa usw..

Alcopops, Smirnoff, Cocktails, Vodka etc. sind verboten.

An Jugendliche ab 16 Jahre darf Bier, Wein und Sekt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit – laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) –verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten(meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet werden. Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt. So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden. Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter diese Regelung (ab 16 Jahre). Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten! Hochprozentiges Branntweinhaltige Getränke, z. B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfl äumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntweindürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.„Alcopops“ erst ab 18 Jahre Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oderanderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren),auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier und meist unter dem von Wein liegt!

Vllt. gab es aber seitdem auch schon Gestzesänderung, hab den Text aus einer anderen Frage zitiert, aber sonst einfach mal ausprobieren ;))