Gebrannt gefährlicher (Alk.)?

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Der Gesetzgeber spricht zwar von "...alkoholischen Getränken, welche durch Gärung hergestellt wurden..." Dahinter steht aber die chemische Tatsache, dass bei der Gärung - selbst in modernsten Anlagen und bei optimalsten Bedingungen - ein Alkoholanteil von max. 18,2%vol erreicht werden kann. Solch optimale Ergebnisse werden aber in der Praxis selten angestrebt, da hier die Herstellungskosten den Ertrag übersteigen würden. In der Regel wird bei kommerzieller Gärung selten ein Alkoholgehalt höher 10-12%vol erreicht.

Getränke, deren Alkoholgehalt höher liegt, werden nicht mehr durch Gärung, sondern durch Destillieren (durch "Brennen") hergestellt. Daneben gibt es auch die Herstellung durch Beimischung von "Neutralalkohol" (Obstler und Geister). Je nach Verdünnung, kann ein gebranntes Alkohol-Getränk letztendlich auch mit relativ geringen Prozenten verkauft werden.

Aperol ist hierbei ein Beispiel für "Niedrig-Prozentig" - aber dennoch durch Destillation erzeugtes - Getränk. Betrachtet man die Sache logisch, so muß man Dir durchaus recht geben! Wo liegt der Unterschied zwischen 11%vol gegoren und 11%vol gebranntem Alkohol? - Es gibt keinen! ABER der Gesetzgeber verbietet nun 'mal den Verkauf von Getränken aus gebranntem Alkohol und bekanntlich darf man in der deutschen Rechtsprechung nicht nach Logik fragen...!!!