Mir wurde das rechte Bein Amputiert, ich habe das Gaspedal nach links umbauen lassen (Automatik) muß ich eine neue Führerscheinprüfung machen, Fahre seit 5 J?

6 Antworten

Du brauchst definitiv keine neue Fahrprüfung abzulegen! Warum auch, du hast ja deine grundsätzliche Eignung am Straßenverkehr bewiesen und darfst mit deinem alten Führerschein fahren. ABER: Wenn dich der Arzt für fahruntauglich erklärt darfst du nicht. Es schadet allerdings sicherlich nicht an einem Fahrtraining teilzunehmen, um mit der veränderten Situation besser klarzukommen. Ich würde das sehr befürworten, ist allerdings auf freiwilliger Basis.

Angelsteini 
Fragesteller
 10.06.2015, 11:03

Danke, ich Fahre seit 45 J, und bereits 5 J. mit einem Bein sehr gut und Unfallfrei., mir ging es lediglich um eine gesetzliche Pflicht, die ich nirgends im STVO finden konnte.

Ich habe eben mal Gegooglet, eine Behinderten Fahrschule verlangt minim  je nach Stunden 280,00€ , na ja, Behinderte Frührentner haben`s ja ! dazu kommen noch 80,00€ Kosten für eine Führescheineintragung, von einer Pflicht, steht jedoch nichts geschrieben.

0
Spezialwidde  10.06.2015, 11:15
@Angelsteini

Eine gesetzliche Pflicht gibt es jedenfalls nicht, da bist du safe. Im Schadensfall kann es zu Diskussionen mit Versicherungen kommen, im schlimmsten Fall schaut sich das ein Gutachter an, der wird die dann ja Verkehrssicherheit bescheinigen. Du kannst beruhigt so weiterfahren.

0

Das wäre so als hast Du nie den Füherschein erworben . Jede Körperliche Veränderung  muss der Zulassungsstelle angezeigt bzw. gemeldet werden . 

Selbst wen man eine Brille bekommt muss das gemeldet werden und in den Füherschein eingetragen werden  .   

Dann mast Du in einer Fahrschule die dafür extra  geprüft und zugelassen ist auf deinen Auto oder ein Auto das gleich in der Bedienung die Fahrstunden und die Prüfung  . 

Sollst Du weiter  ohne diese Prüfung fahren  ist das fahren ohne Füherschein egal wie lange du ihn vorher hattet . Und bei einem Unfall werden sogar deine Kinder Enkel und Urenkel da zur Kasse gebeten . 

Die Versicherungen holen sich alles zurück zumindest den größten Anteil . Mach es .

Spezialwidde  10.06.2015, 11:19

Stimmt nicht! Wenn du einen neuen Führerschein machst, warum auch immer, entweder wenn du LKW fahren willst oder aus anderen Gründen den Führerschein neu machen willst DANN müssen zu diesem Zeitpunkt bestehende körperliche Gebrechen (Brille oder sonstwas) eingetragen werden. Die gelten dann natürlich auch für Führerscheinklassen die du schon hast. Es sei denn der Arzt stellt ein Gebrechen ausdrücklich fest, das die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, dann tritt das in Kraft was du sagst.

War bei mir selber so, als ich den LKW Führerschein gemacht hab wurde meine Brille eingetragen.

0
Spezialwidde  10.06.2015, 11:36
@Angelsteini

Ein guter Freund von mir ist Fahrlehrer, daher weiß ich das und geh auch von aus dass das stimmt.

0
JotEs  21.06.2015, 11:09

@fuji415:

OMG ...

Jeder, wirklich jeder Satz deiner Antwort ist falsch. Solltest du hier weiter antworten wollen, so hoffe ich für uns alle, dass du ein Spezialgebiet hast, in dem du dich auskennst.
Verkehrsrecht jedenfalls gehört nicht dazu ....

0

Relevante Regelungen dazu sind insbesondere in der Fahrerlaubnis-Verordnung, sowie in der Anlage zu finden, insbesondere Anlage 4. Dort sind auch Auflagen bei Bewegungsbehinderungen aufgeführt.

Ob diese als Zahlenkombination zwingend im Führerschein ergänzt werden müssen, ist mir nicht bekannt. Schlüsselzahlen wie 30, 44.03 und 44.04  könnten zumindest einschlägig sein. Am besten wendest du dich an die Führerscheinstelle, ich bin mir sicher, dass diese gerne Auskunft gibt.

Angelsteini 
Fragesteller
 10.06.2015, 12:17

Hallo & Danke, ich bin von diesem Portal sehr freudig Überrascht, ich hätte nicht gedacht, das binnen Minuten so fiele Antworten eingehen !

Ich werde natürlich ALLE Antworten Bewerten, und nachvollziehen.

Leider bin ich mir bis jetzt noch nicht 100 % Sicher, habe jedoch gelesen, das eine Nachschulung lediglich empfohlen wird, zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, was ich auch Richtig finde, nur die Kosten von über 350,00€ sind schon sehr übertrieben!.da haben meine Führerscheine  5, 4 ,3, 2, 1 von 1962 - 1969, zusammen gerademal 1150,00 DM gekostet! -das nur so nebenbei-

Nochmals DANKE für all die schnellen Antworten!

0
peterobm  10.06.2015, 12:53
@Angelsteini

Richtig, >eine Nachschulung lediglich empfohlen wird< mehr aber auch nicht.

0

Nein, brauchst du nicht!

Angelsteini 
Fragesteller
 10.06.2015, 10:24

Ich Hoffe Du hast Recht, sollte ich nach 45 J U-Frei einen Bumms haben, möchte ich kein Ärger mit meiner Versicherung haben.

0

http://bmab.de/informationen/autofahren-und-prothese/ achte auf diesen Satz:

Wer vor der Amputation bereits einen Führerschein besessen hat, sollte diesen an den veränderten Gesundheitszustand anpassen lassen.

Angelsteini 
Fragesteller
 10.06.2015, 10:33

Ich habe bereits seit 50 Jahren meinen Führerschein, und Fahre nur schon seit 5 Jahre mit einem Bein -Unfallfrei-, ich würde ja bei meiner Versicherung nachfragen, möchte jedoch keine "schlafenden Hunde wecken" und in der StVO finde ich nichts darüber.

0
peterobm  10.06.2015, 10:36
@Angelsteini

DA wird es auch nix geben, nur im Falle eines Unfalls könnte es durchaus Probleme geben. Durch die Änderung im Führerschein wäre das die Absicherung. Ne Anfrage bei deiner Versicherung könnte auch Klarheit verschaffen.

0