Es kommen zahlreiche Gründe in Betracht, die den dann tatbestandlichen Hausfriedensbruch rechtfertigen können, zum Beispiel Notstand. Auch käme eine mutmaßliche Einwilligung in Betracht. 

Ohne genaue Sachverhaltskenntnisse lässt sich dazu nichts weiter ausführen.

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Auch eine Nachricht kann den Straftatbestand des § 185 StGB erfüllen.

Jedoch bist du nicht Täter der Tat und hast auch keine Garantenpflicht inne, damit ein Unterlassen statt aktivem Tun in Betracht kommt.

Womöglich wird das Verfahren eingestellt, sofern überhaupt ein Strafantrag von der Person oder dessen Eltern im Falle von Minderjährigkeit gestellt wurde. Es kann auch zu einer Verhandlung kommen, für diesen Fall wirst du ja wissen, wie du dich zu verteidigen hast.

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Lehrer vergibt 6 obwohl nicht gespickt wurde! Gerechtfertigt?

Hallo liebe Community, einem Freund von mir (10. Klasse Gymnasium) ist vor kurzem in einer Lateinschulaufgabe was echt merkwürdiges passiert. Fangen wir mal so an: Weil er in Latein nicht sonderlich gut ist und in der letzten Schulaufgabe leider eine 6 hatte, hat er sich Nachhilfe genommen. Dort hat er dann mit seinem Nachhilfelehrer diverse Texte durchgearbeitet, und einer dieser Texte hat sehr gut zum Stoff für die nächste Schulaufgabe gepasst, also haben sie diesen besonders sorgfältig durchgenommen. Weil er sorgar vermutete, dass dieser Text mit sehr viel Glück vielleicht sogar in der Schulaufgabe drankommen könnte, hat er ihn dann letztenendes sogar auswendig gelernt. Und tatsächlich kam es dann auch so: Der Text kam wirklich in der Schulaufgabe dran und er hat schon fest mit einer 1 gerechnet, weil er ihn ja wirklich fehlerfrei konnte. Doch als er dann die Schulaufgabe zurückbekam, war er restlos schockiert: er hatte eine 6! Warum? Weil der Lehrer den Text einfach durchgestrichen hat und darunterschrieb: "Dies entspricht nicht deiner Leistung"! Seine Eltern sind dann auch zum Direktor gegangen und haben sich beschwert, dieser hat aber nur gemeint, er mische sich darin nicht ein (was im übrigen sehr unverschämt ist!). Beim Lateinlehrer waren sie natürlich auch, dieser sagte allerdings nur, dass der Text auswendig gelernt wurde und soetwas mit einer 6 benotet werden darf. Darf er das wirklich? Ich meine, er wurde ja nicht beim Spicken erwischt, sondern hat ja nur den Text auswendig gelernt und wenn dieser dann tatsächlich in der Schulaufgabe drankommt, dann ist es ja sein Glück?

Sorry für den langen Text, konnte es leider nicht kürzer fassen. ^^

Danke schonmal im Voraus!! :)

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Schulische Maßnahmen wie die Benotung von Schülern sind Verwaltungsakte. Diese Verwaltungsakte müssen fehlerfrei sein und es muss ein entsprechendes Ermessen vorgenommen worden sein. Verwaltungsakte können fehlerhaft sein, dafür gibt es den Widerspruch. Vgl. dazu zum Beispiel https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/001Schulrecht/110Widerspruchverfahren_Leistungsbewertung/index.php

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Weiter unten schreibst du, dass du ein Foto einkleben sollst, es sich aber keines auf der Karte befand. Die Beförderungsbedingungen sind somit nicht eingehalten. Es besteht mithin keine Pflicht zur Personenbeförderung nach § 22 PBefG.

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Farin Urlaub hat das Phänomen ganz passend beschrieben:

Da muss ich etwas ausholen: solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser. Oder sie sind bekloppterweise stolz darauf, „Deutsch“ zu sein, wozu keinerlei Leistung ihrerseits nötig war. 

Der Hass entsteht dann beispielsweise aus der Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und Realität; denn wenn sie wirklich „besser“ wären, dann würden sie ja auch etwas können. Kann mir noch jemand folgen? Ich habe jegliche Geduld mit diesen Arschgeigen verloren; wenn ich erleben muss, dass hierzulande hilfesuchenden Menschen der notdürftige Wohnraum angezündet wird, weil „die uns ja etwas wegnehmen wollen“, dann schäme ich mich dafür, Deutscher zu sein.“ https://www.facebook.com/149638575094557/photos/a.170548079670273.43386.149638575094557/898811723510568/

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Relevante Regelungen dazu sind insbesondere in der Fahrerlaubnis-Verordnung, sowie in der Anlage zu finden, insbesondere Anlage 4. Dort sind auch Auflagen bei Bewegungsbehinderungen aufgeführt.

Ob diese als Zahlenkombination zwingend im Führerschein ergänzt werden müssen, ist mir nicht bekannt. Schlüsselzahlen wie 30, 44.03 und 44.04  könnten zumindest einschlägig sein. Am besten wendest du dich an die Führerscheinstelle, ich bin mir sicher, dass diese gerne Auskunft gibt.

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Im Strafrecht unterscheiden sich Einverständnis und Einwilligung. Ausführlich ist das zum Beispiel hier erklärt: https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2014%20-%20Einverst%C3%A4ndnis,%20Einwilligung%20und%20mutma%C3%9Fliche%20Einwilligung%20%28KK%20260-279%29.pdf

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Eine Verschuldensfrage wird vorliegend gar nicht gestellt. Der Halter des Tieres haftet verschuldensunabhängig (=Gefährdungshaftung).

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“, § 833 S. 1 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

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