Lehrer vergibt 6 obwohl nicht gespickt wurde! Gerechtfertigt?

11 Antworten

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Wenn der Text fehlerfrei ist, geht das nicht.

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Oft lässt man als Lehrer ein paar Worte oder eine kleine Passage weg, damit der Text einfacher wird.

Wenn dein Klassenkamerad dann diese weggelassene Passage dennoch mit hingeschrieben hat, muss das als Beweis erachtet werden, dass er irgendwie geschummelt hat. Dann wäre die 6 gerechtfertigt.

=> Poste mal den Text der Arbeit und die ÜS deines Kumpels.

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Die Begründung, dass dies nicht der Leistung des Schülers entspreche, kann nicht zulässig sein. Es handelt sich ja eben um eine Leistungskontrolle. Das wäre ein Zirkelschluss.

LG
MCX

furzkissen2389 
Fragesteller
 04.07.2015, 20:34

die Schulaufgabe hat er glaube ich schon abgegeben :/

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Ganz im Ernst: Wenn der Lehrer den gleichen Text wie im Unterricht drannimmt, dann ist er selber schuld!!!

Wenn der Text fehlerfrei übersetzt wurde (das heißt, der Lehrer hat nicht irgendwo eine Passage oder ein Wort verändert, dass dann bei deinem Freund falsch wäre), dann darf der Lehrer das nicht einfach als 6 bewerten. Sonst hätte ein schlechter Schüler ja gar keine Möglichkeit, sich zu verbessern.

Wenn der Lehrer allerdings trotzdem der Meinung ist, dass die gute Note nicht dem Leistungsstand deines Freundes entspricht, dann kann er ihn mündlich prüfen. Er ruft ihn an die Tafel und lässt ihn einen x-beliebigen Satz übersetzen.

Das darf er nicht ich würde denen mit einer Anzeige drohen und im schlimmsten Fall sogar anzeigen. Hier geht es nicht mehr um die 1 sondern einfach um die Unfairness der Lehrer mir wäre bei so einer Situation die 1 schon egal

AalFred2  06.07.2015, 11:34

Anzeige???

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Naja, das ist gerade in Latein so eine Sache. Es ist nicht verkehrt, wenn man sich gut vorbereitet und auch entsprechende Übungen macht. Und wenn dann zufällig so etwas abgefragt wird, kann man davon profitieren. Aber wenn er sich dann hinsetzt, gar nicht anfängt zu übersetzen, sondern einfach eine Übersetzung runterschreibt, die dann auch noch wörtlich der Musterlösung entspricht, ist das keine Leistung. Erst recht nicht in Latein. Der Lehrer muß schon irgendwie erkennen, daß der Schüler das kann. Allerdings hätte der Lehrer geschickter Weise das abgetestet. Also hinterher dem Schüler noch einmal die Arbeit vorgelegt und sich das vorübersetzen lassen. Also daß der Schüler es vorgemacht hätte angefangen mit dem Verb, daß er gesagt hat, welche Grammatikform das ist und wie er es übersetzt und dann das Substantiv und die anderen Formen. Wenn er zeigt, daß er so Sachen wie ein Gerundivum oder einen Ablativus Absolutus erkennt, versteht, wie es wörtlich ist und warum er es für nötig hält, das umzuformen bei der Übersetzung. Also das dem Lehrer erläutern kann, ist die 6 nicht berechtigt. Schade, daß der Lehrer ihm das nicht eingeräumt hat, zu zeigen. So ist es eigentlich Pech. Und grundsätzlich liegt das ganz im Ermessen des Lehrers. Der Ermessenspsielraum steht ihm zu. Das ist schon richtig, daß sich der Schulleiter da nicht einmischt. Das wäre nur angebracht, wenn der Lehrer so entschieden hätte, weil es dieser Schüler war und bei einem anderen Schüler nicht so gemacht hat. Ich kann nur emfpehlen, dem Lehrer vorzuschalgen, daß er den Schüler noch einmal abfragt und er zeigen kann, wie weit er es wirklich beherrscht. Denn es ist zugegebener Maßen schon unfair, ihm gegenüber, weil er ja nichts dafür kann, daß ein Text dran kam, den er kannte.

koopatroopa  05.07.2015, 06:57

Kannst du mir eine Quelle (EPA, Curriculum, RLP?) nennen, wo das steht, dass der Lehrer eine Übersetzungsleistung mit ungenügend bewerten darf, wenn er die Vermutung hat, dass es auswendig gelernt wurde? 

Von diesem Ermessensspielraum weiß ich nichts.

Wenn es Beweise gibt (z.B. wie MCX vermutet: ausgelassene Textstellen wurden mit "übersetzt"), dann wär das schon was anderes...

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DerTroll  05.07.2015, 15:27
@koopatroopa

Umgekehrt, es muß irgendwo stehen, da er es nicht darf. Ansonsten liegt der Bewertungsmaßstab immer beim Lehrer. Und gerade in Latein merkt man schon, ob jemand eine Musterübersetzung niederschreibt oder ob es selbst übersetzt ist. Gerade bei passagen, die man nicht wörtlich übersetzen kann, fällt es auf, wenn es wirklich überall einem vorgegebenen Schema entspricht.

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koopatroopa  06.07.2015, 11:35
@DerTroll

Sorry, aber der Lehrer muss den Betrugsversuch nachweisen können!

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DerTroll  06.07.2015, 11:39
@koopatroopa

nein, es geht hier nicht um Betrug. Betrogen hat er nicht. Es geht darum, daß in der Arbeit keine Leistung erbracht wurde. Das kannst du wie mit einer Mathearbeit vergleichen, bei der du einfach die Lösung hinschreibst (weil du zufällig die Aufgabe schon mal geübt hast und das Ergebnis noch im Kopf hast), aber keinen Rechenweg, so daß der Lehrer nicht nachvollziehen kann, wie man auf die Lösung kommt. Dafür gibt es ja auch keine Punkte.

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koopatroopa  06.07.2015, 14:31
@DerTroll

Bei so einer Mathrarbeit kriegst du Punktabzug für fehlenden Rechenweg, und nicht Null Punkte (kein Beweis, dass die Lösung durch Betrug ermittelt wurde). Geratene Lösung = richtige Lösung. Kopfrechnung = richtige Lösung (es gibt tatsächlich Schüler, die manches im Kopf rechnen können, wofür man selbst ein Programm schreiben würde...).

Bei einer Lateinarbeit wird generell (im A-Teil) NUR das Ergebnis (nicht der Lösungsweg!!) bewertet (was ein Defizit des Faches ist btw.). Wenn du das Argument vernehmen willst, dann müsste der Lehrer sich den kompletten Text anschauen und explizit ankreiden, wo ihm Lösungsweg fehlt.

Aber er hat die komplette Übersetzung durchgestrichen (analog zur Mathearbeit: ALLE Aufgaben!), das ist nur mit Betrug zu rechtfertigen, und der muss bewiesen sein (z.B. erwischt, oder wegen ausgelassener und trotzdem "übersetzter" Passagen)

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DerTroll  06.07.2015, 14:37
@koopatroopa

Bei so einer Mathrarbeit kriegst du Punktabzug für fehlenden Rechenweg, und nicht Null Punkte

Bei einer Lateinarbeit wird generell (im A-Teil) NUR das Ergebnis (nicht der Lösungsweg!!) bewertet (was ein Defizit des Faches ist btw.).

Das liegt beides im Ermessen des Lehrers!

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Schulische Maßnahmen wie die Benotung von Schülern sind Verwaltungsakte. Diese Verwaltungsakte müssen fehlerfrei sein und es muss ein entsprechendes Ermessen vorgenommen worden sein. Verwaltungsakte können fehlerhaft sein, dafür gibt es den Widerspruch. Vgl. dazu zum Beispiel https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/001Schulrecht/110Widerspruchverfahren_Leistungsbewertung/index.php