Minijob und Kleinunternehmerregelung?

10 Antworten

Minijob ist eine Bezeichnung für Arbeitnehmer und Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) bei Unternehmern. Wenn Du gewerblich/selbständig tätig werden möchtest, gehe zur "Neuaufnahmestelle" ins Finanzamt. Dort wirst Du aufgeklärt. Für solch einen heiklen rechtlichen Bereich, informiere Dich besser dort, hier weißt Du nicht, wer Dir evtl. falsche Tipps gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Magixmisch,

da findest du in klicktipps.de Hinweise, Infos und viele, viele Tipps in "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B. in https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll

oder hier https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Allerdings zusammen mit den Einkünften aus dem normalen Arbeitsverhältnis (Minijob), würde ich die 17500 pro Jahr überschreiten.

Was bitte verstehst du denn unter einem "normalen Arbeitsverhältnis"??? Also eine geringfügige Beschäftigung als Minijob auf 450-Euro-Basis kann dies ja wohl nicht sein :-((

Was ist denn deine Hauptbeschäftigung??? Schule, Studium, Ausbildung, Beruf...

Kleiner Tipp mit großer Wirkung: bei deinem Minijob solltest du unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuerklärung angeben, da dieser ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Somit hast du für deine evtl. Hauptbeschäftigung und deinem Gewinn aus dem selbstständigen Nebenerwerb als Single über 10.000€ einkommensteuerfrei (Grundfreibetrag aktuell 9.168€ + evtl. Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand bei einer versich.pflichtigen Hauptbeschäftigung).

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG betrifft NUR die Umsatzsteuer und hat mit deiner Lohnsteuer nichts zutun.

Auch der Minijob wird hier nicht angerechnet.

Was berechnet wird ist dein Gewinn aus der Selbstständigkeit. Dieser Gewinn wird einkommenssteuerfällig.

Und warum willst du die Umsatzsteuer umgehen?

Du gewinnst damit gar nichts.

Denn du darfst deine Verausgabte MwST beim FA nicht gegenrechnen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen. Was schlecht ist, wenn deine Kunden Vorsteuerabzugsberechtig sind.

Tipp: Existenzgründerkurs besuchen und lache dir einen Steuerberater an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

An deiner Stelle würde ich einen Steuerberater fragen um sicher zu sein wie das läuft.