Minijob und Kleinunternehmerregelung?
Hallo,
ich konnte online leider keine genaue Definition dazu finden. Ich will mich nebenberuflich selbständig machen und unter den 17500Euro Umsatz pro Jahr bleiben, um die Umsatzsteuer zu umgehen. Allerdings zusammen mit den Einkünften aus dem normalen Arbeitsverhältnis (Minijob), würde ich die 17500 pro Jahr überschreiten. Greift dort trotzdem die Kleinunternehmerrrgelung? Man liest ja immer das die Kleinunternehmerrrgelung pro Einzelkaufmann zählt, daher bin ich mir nicht sicher wie das zusammen mit Einkünften aus einem normalen Arbeitsnehmerverhältnis aussieht.
Vielen Dank!
10 Antworten
Minijob ist eine Bezeichnung für Arbeitnehmer und Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) bei Unternehmern. Wenn Du gewerblich/selbständig tätig werden möchtest, gehe zur "Neuaufnahmestelle" ins Finanzamt. Dort wirst Du aufgeklärt. Für solch einen heiklen rechtlichen Bereich, informiere Dich besser dort, hier weißt Du nicht, wer Dir evtl. falsche Tipps gibt.
Arbeitslohn ist kein Umsatz.
Hallo Magixmisch,
da findest du in klicktipps.de Hinweise, Infos und viele, viele Tipps in "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
wie z.B. in https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll
oder hier https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Allerdings zusammen mit den Einkünften aus dem normalen Arbeitsverhältnis (Minijob), würde ich die 17500 pro Jahr überschreiten.
Was bitte verstehst du denn unter einem "normalen Arbeitsverhältnis"??? Also eine geringfügige Beschäftigung als Minijob auf 450-Euro-Basis kann dies ja wohl nicht sein :-((
Was ist denn deine Hauptbeschäftigung??? Schule, Studium, Ausbildung, Beruf...
Kleiner Tipp mit großer Wirkung: bei deinem Minijob solltest du unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuerklärung angeben, da dieser ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Somit hast du für deine evtl. Hauptbeschäftigung und deinem Gewinn aus dem selbstständigen Nebenerwerb als Single über 10.000€ einkommensteuerfrei (Grundfreibetrag aktuell 9.168€ + evtl. Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand bei einer versich.pflichtigen Hauptbeschäftigung).
Gruß siola55
Die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG betrifft NUR die Umsatzsteuer und hat mit deiner Lohnsteuer nichts zutun.
Auch der Minijob wird hier nicht angerechnet.
Was berechnet wird ist dein Gewinn aus der Selbstständigkeit. Dieser Gewinn wird einkommenssteuerfällig.
Und warum willst du die Umsatzsteuer umgehen?
Du gewinnst damit gar nichts.
Denn du darfst deine Verausgabte MwST beim FA nicht gegenrechnen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen. Was schlecht ist, wenn deine Kunden Vorsteuerabzugsberechtig sind.
Tipp: Existenzgründerkurs besuchen und lache dir einen Steuerberater an.
An deiner Stelle würde ich einen Steuerberater fragen um sicher zu sein wie das läuft.