Steuern bei Minijob umgehen?

2 Antworten

Wenn du die 450€ Grenze überschreitest musst du Steuern zahlen.
ansonsten begehst du Steuerhinterziehung!

Du hast bis 10.000€ (Arbeitnehmer Pauschbetrag 1000€ + 9000€ FB) ist alles steuerfrei.
die steuern bekommst du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.

im Prinzip alles über 450€ Basis ist ein normaler Job und wird auch so versteuert

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 3 Jährige Duales Studium beim Freistaat Bayern
siola55  20.10.2019, 22:03
Wenn du die 450€ Grenze überschreitest musst du Steuern zahlen. Ansonsten begehst du Steuerhinterziehung!

Stimmt so nicht ganz: die mtl. Lohnsteuer wird vom Lohnbüro bei einem Single in Lohnst.klasse 1 ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn automatisch einbehalten!

Da kann der FS unmöglich eine Steuerhinterziehung begehen :-((

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Slothd3mon  20.10.2019, 22:05
@siola55

js und diese bekommt er über die Einkommsteuer zurück. Wie bei einem normalen Job halt 😂

Und ob kann da Steuerhinterziehung begangen werden ;) weist ja net was der mit seinem Arbeitgeber ausmacht.

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siola55  20.10.2019, 22:08
@Slothd3mon

Aber nur, wenn überhaupt Lohnsteuer einbehalten wurde...

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siola55  20.10.2019, 22:06
Im Prinzip alles über 450€ Basis ist ein normaler Job und wird auch so versteuert...

Also falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet, muß er diesen Minijoblohn nicht mal in seiner Ek-Steuererklärung angeben ;-)

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Slothd3mon  20.10.2019, 22:07
@siola55

Ja wenn. Aber er fragt ja wenn er mehr als das verdient. Und da kann er diese Grenzen überschreiten. Damit greift keine Pauschaltversteuerung mehr.

in meiner Erklärung geht es darum, sobald er aus dem Minijob rausfällt

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Was bitte hast du denn für eine Hauptbeschäftigung? Schule, Ausbildung, Studium oder was bitte???

Dabei würde ich jedoch 450 Euro pro Monat überschreiten...

Wenn dies nur 3 mal in einem 12-Monats-Zeitraum stattfindet und nicht vorhersehbar sowie gelegentlich passiert:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Ansonsten hast du einen Midijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Nun habe ich gelesen das man das Geld von den Steuern absetzen kann wenn man nicht mehr als 9000 Euro im Jahr verdient...

Du meinst hier wohl den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ im Steuerjahr 2019!?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dv3idFragt 
Fragesteller
 21.10.2019, 06:49

Ich gehe zur Zeit in die 11. Klasse . Und ja ich meine den Grundfreibetrag . Ein Bekannter meinte auch schon einmal das er sein Gehalt einfach von den Steuern absetzt da eher keine 9168 Euro im Jahr verdient . Danke schonmal für die Antwort

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siola55  21.10.2019, 06:59
@Dv3idFragt

Dann solltest du unbedingt beachten, daß bei der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern Einkommensgrenzen gelten: aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!

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Guenimert  14.02.2022, 15:15

Hallo Siola, muss man eigl. eine Steuererklärung machen, wenn man neben seiner Hauptbeschäftigung noch einen Minijob ausübt?

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siola55  14.02.2022, 16:05
@Guenimert

Kommt drauf an...

falls dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalbesteuert ;-)

Wird jedoch nach der Lohnst.klasse abgerechnet, dann muß der Minijoblohn in der Ek-Steuererklärung angegeben werden :-((

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

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Guenimert  14.02.2022, 17:27
@siola55

Vielen Dank!

Meine persönliche Steuerklasse musste ich bisher nie angeben bei einem Minijob und mein Hauptarbeitgeber zahlt ans Finanzamt bereits steuern voraus, sodass ich keine Steuererklärung machen muss.

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siola55  14.02.2022, 18:24
@Guenimert

Dann steht in deiner Entgeltabrechnung vom Minijob eben die 2% Pauschalsteuer!?

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Guenimert  14.02.2022, 18:44
@siola55

Also folgendes:

Bei KK steht 13,00 bei Z% steht 1,10

Bei St.Kl steht P

Bei St*) steht P

Bei SV*) steht P

Bei GB*) steht J

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