Minijob Grenze jährlich oder monatlich?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt die monatliche Grenze von 450 Euro, §8 SGB IV:

§ 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 

1.

das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,

Ein geringfügiges Überschreiten der monatlichen Grenze ist das unschädlich, wenn es im Laufe des Jahres ausgeglichen wird und somit die Summe von 5400 Euro nicht überschritten wird. Dies gilt aber nur bei geringfügigen Schwankungen . Wenn du zum Beispiel in den ersten sechs Monaten jeweils 600 Euro verdienst, in den letzten 6 Monaten jeweils 120 Euro, hälst du zwar die Grenze von 5400 Euro ein, die Schwankungen sind aber so groß, dass die Beschäftigung in den ersten 6 Monaten nicht den Charakter eines Minijobs hat und damit versicherungspflichtig ist.

Genauso verhält es sich auch in deinem Fall, wenn du drei Monate nicht arbeitest, dann aber im vierten Monat den Verdienst „nachholst“. Auch das ist kein Minijob.

Hi Loooool345,

da weiß die minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze genau Bescheid:

Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.

Es gibt wie überall auch hier Ausnahmen, wie z.B.:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ist pro Monat