Minijobgrenze überschritten?
Hallo, ich mache einen Minijob, bei dem ich monatlich 350€ netto verdiene. Davon wird noch Lohnsteuer abgezogen, also ist es Brutto mehr als 450€. Soweit ich weiß und auch verstanden habe, ist ja aber nur der Nettoverdienst ausschlaggebend oder? Zurzeit bin ich Student und in der Familienversicherung. Kann es da Probleme mit der Versicherung geben, weil die nachträglich meinen, dass ich mehr als Minijob arbeite?
2 Antworten
Für die kostenlose Familienversicherung über die Eltern gilt das Bruttoeinkommen:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/familienversicherung-5/
Warum entrichtet denn dein Minijob-Arbeitgeber nicht die 2% Pauschalsteuer?
Hallo!
am besten liest du dir mal die genauen Definitionen von minijobs durch, da gibt es mehrere Varianten. Klare und verlässliche Infos gibt es hier:
Wenn keine davon zutrifft, ist es kein Minijob. Aber eins ist sicher: vom Nettolohn geht man NICHT aus.
nein, das weiß ich leider nicht. im Grunde müsste dir jemand aus dem Lohnbüro darüber Auskunft geben können, oder eben die Rentenversicherung. Man kann da auch einfach mal anfragen, da sitzen Menschen, die antworten. Keine Angst vor Behörden!
Ok, danke dir und weißt du vielleicht noch, ob ich meine Rentenversicherungsbeitäge nachträglich zurückverlangen kann? Ich will mich am Montag davon befreien lassen.