Soll ich die Kleinunternehmer Regelung annehmen?
Ich bin noch in der Ausbildung. Das sind 39 Stunden pro woche. Nun möchte ich einen Ebay shop betreiben und natürlich alles Steuerlich perfekt abwickeln. Soll ich die Kleinunternehmer Reglung annehmen obwohl ich locker die Umsatz Grenze überschreiten könnte? Weil damit würde ich viel Zeit sparen bei der Buchhaltung
danke
1 Antwort
Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
- Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
- Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.
Unter bestimmten Umständen kann es im Laufe der Unternehmensgeschichte Vorschrift, nötig oder einfach nur sinnvoll sein, zwischen den bereits benutzten Besteuerungsarten zu wechseln. In dieser Homepageseite wird möglichst vollständig beschrieben, ob, wann und wie ein solcher Wechsel bei einem Unternehmer, der seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt, funktioniert.
Auch wenn diese Beschreibung vielleicht noch nicht ganz vollständig ist, bietet sie Ihnen wichtige Informationen und Ansätze zu Fragen, die Sie dann mit Ihrem Steuerberater im Detail klären sollten.
Die Informationen in diesen Seiten entsprechen bestem Wissen und werden möglichst aktuell gehalten. Für Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden.
Nachzulesen in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Argumente für oder gegen die Kleinunternehmer-Regelung siehe auch die o.g. Gewerbe-FAQ bzw. den Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer_sinnvoll
Gruß siola55
PS: In klicktipps.de findest du auch weitere Hinweise, Infos und viele, viele Tipps zur Gründung eines eigenen Gewerbes unter dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Als Single hast du einen Steuer-Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.) + Vorsorgeaufwand; also insgesamt weit über 10.000€ einkommensteuerfrei ;-))
Durch dein Gewerbe zahlst du dann entsprechend mehr an Einkommenssteuer wie fogt: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
z.B. 4000€ mtl. zusätzl. zu versterndes Einkommen bzw. Gewinn ergibt bei ca. 24% Grenzsteuersatz somit ca 1.000€ mehr an Steuerbelastung :-((
www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen abbIII21a
Einkommensteuertarif 2021: Grenz- und Durchschnittssteuersätze
Der Verlauf des Einkommenssteuertarifs 2021 lässt sich grafisch darstellen; Bezug genommen wird dabei zunächst auf die Grenzsteuersätze,
also auf die Besteuerung eines jeweils zusätzlichen Einkommenseuro: - Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht noch durch
Steuerabzüge gemindert wird. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.744 Euro im Jahr. - Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 %. - Da die Einkommensteuer einen linear progressiven Belastungsverlauf aufweist, steigt mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro der
Steuersatz an. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %, er wird bei einem Einkommen von 57.918 Euro erreicht. - Die Einkommensbestandteile oberhalb von 57.051 Euro werden dann mit dem Steuersatz von 42 % belastet. - Ab einem Einkommen von 274.613 Euro greift dann noch der sog. Reichensteuersatz von 45 %. Von den Grenzsteuersätzen ist der Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Er errechnet sich, wenn die Steuerschuld auf das gesamte zu
versteuernde Einkommen bezogen wird. Er ist damit ein Indikator für die effektive Steuerbelastung. Der Durchschnittssteuersatz fällt immer
deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz aus: Wer unter 9.744 Euro im Jahr verdient, bleibt gänzlich steuerfrei. Bei einem Jahreseinkommen
von 10.000 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 0,9 %, bei 40.000 Euro bei 21,1 %, bei 60.000 Euro bei 27,1% und bei 100.000 Euro bei
33,1 %.
Wie bitte kommst du nur auf diesen hohen Nettolohn???
Vom Bruttolohn 870€ werden dir die Sozialabgaben einbehalten mit ca. 20% und somit ergibt sich ein Nettoeinkomen von weniger als 700€!?
Bei einer Beschäftigung in der Berufsausbildung kommt weder eine Minijob- noch eine Übergangsregelung zur Anwendung: siehe hierzu den professionellen AOK -Gehaltsrechner 2021: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/