Zahlt man als Kleinunternehmer nur Einkommensteuer?

5 Antworten

Bis 17 Tauend Euro ungerade (irgendwas um den Dreh herum) im Jahr als Umsatz bist Du als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig, zahlst nur Einkommenssteuer.

Bis dahin kannst Du Rechnungen ausstellen, ohne die Umsatzsteuer auszuweisen.

Allerdings hat das auch den Nachteil, Du bekommst dann die Umsatzsteuer bei Materialien, die zu zum Gebrauch einkaufen musst, nicht raus.

Aber, jetzt kommt der Casus Knacktus, überschreitest Du die Grenze, bist Du etwas in Schwierigkeiten, denn dann will man vor Dir Umsatzsteuer auf alles im gleichen Jahr, auch vorher, als Du die Grenze noch nicht überschritten hattest.

Du bist also drauf angewiesen, entweder bei 17 K irgendwas Schluss zu machen oder vorher um den Jahreswechsel herum Dir Gedanken zu machen, ob Du in diesem Jahr diese Grenze überschreiten könntest und sogleich Umsatzsteuer auszuweisen und zu zahlen.

Jetzt kommst Du sicherlich mit dem auch durchaus berechtigten Einwand, woher soll man im Januar wissen, ob man im Oktober drüber liegt oder nicht?

Die böse Antwort dazu lautet, interessiert nicht.


FordPrefect  26.02.2021, 11:40
Aber, jetzt kommt der Casus Knacktus, überschreitest Du die Grenze, bist Du etwas in Schwierigkeiten, denn dann will man vor Dir Umsatzsteuer auf alles im gleichen Jahr, auch vorher, als Du die Grenze noch nicht überschritten hattest.

Quatsch. Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen kann der Unternehmer im Folgejahr die Regelung des § 19 UStG nicht mehr anwenden. Man muss nur darauf achten, dass stets *beide* Grenzen einzuhalten sind: Also nicht mehr als € 22.000.-- im anstehenden *und* nicht mehr als € 50.000.-- im Folgejahr.

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Ja, du zahlst lediglich Einkommensteuer. Als gewerblicher Kleinunternehmer zahlst du auch keine Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer gilt bei der Gewerbesteuer eine Grenze von 24.500 €

Für die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer ist immer der Vorjahresumsatz relevant. Du darfst im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz gemacht haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 €. Im Gründungsjahr wird geschätzt und die Kleinunternehmergrenze liegt dann bei 22.000 € p.r.t. für das Jahr, d.h. wenn du im August gründest, ist es nur 5/12 von 22,000 € Umsatz. Wenn du im Gründungsjahr mehr machst, bist du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig, auch wenn du im Folgejahr wieder weniger Umsatz machen solltest.

Am sichersten bist du, also wenn du die Grenze von 22.000 nicht reißt.

du zahlst einkommenssteuer und gewerbesteuer. Umsatzsteuer zahlst du nur unter der Kleinunternehmerregelung.

Grundsätzlich sind alle Unternehmer in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig.

Ja.

Aber ab ca. 27500 € Gewinn pro Jahr kommt die Gewerbesteuer dazu.


Highlands  26.02.2021, 14:00

Wäre interessant wie man mit max. € 22.000,- pro Jahr dann € 27.500 Gewinn machen sollte....

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Droitteur  26.02.2021, 14:04
@Highlands

Gaanz ausgeschlossen ist es ja nicht 😅 Bloß dass man den Gewinn dann natürlich noch nicht realisieren darf; und dass es sich dann auch noch nicht wirklich um Gewinn handelt :3

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Droitteur  26.02.2021, 14:34
@0000A0000

Wem sagst du das! :D Ich habe nur deine Ehre retten wollen; dass 27 mehr als 22 ist, liegt ja wohl auf der Hand.

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Highlands  26.02.2021, 14:39
@Droitteur

Aber wenn jemand ne Idee hat wie man mehr Gewinn als wie Umsatz machen kann dann lasst mal hören :-))

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0000A0000  26.02.2021, 14:40
@Droitteur

Haja :D

Ich wünsche dir Doch dass du die 27K knackst 🤷‍♂️

Ich weis auch nicht was der Spruch soll...

Als ob du bei 22K Schluss machst, nur Kleinunternehmer zu bleiben..

Außerdem kommt es noch auf die Stadt an in der dein Unternehmen gemeldet ist bzw. an die du Steuern zahlst.

Und 27K sind auch nicht so viel.

Wobei -wie schon erwähnt- kannst du den Gewinn ja ein bisschen Drücken 😇

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Droitteur  26.02.2021, 14:45
@Highlands

Ich wäre auch gespannt; immer her damit :D Mein Vorschlag zur "Ehrenrettung" bezog sich auf den Fall, dass man beispielsweise etwas einkauft, das dann unheimlich im Wert steigt. Schwupps, fertig; wenn nur alles so einfach wäre 😅.

Und wie gesagt, dass es faktisch letztlich keinen Gewinn gibt, solange man ihn nicht auch realisiert, was wieder den Umsatz erhöht, geschenkt^^ Wobei ich sagen muss, dass ich mir nicht sicher bin, ob Wertsteigerungen von Anlagen nicht auch als Gewinn definiert werden können – unter bestimmten Bedingungen oder nach bestimmten Definitionen. Es gibt ja nicht nur eine Definition, und die unterliegen auch noch einem Wandel. Sicher gibt es stabile Ansichten darüber, was "Gewinn" im gewerberechtlichen Sinne ist, aber davon habe ich keine Ahnung.

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0000A0000  26.02.2021, 15:09
@Droitteur

Eh, für jedes Plus will das Finanzamt Geld sehen.

Streng genommen, ist auch der Gewinn aus Strafbaren Geschäften Steuerpflichtig. Wie bspw. Drogenverkauf. (Meldet natürlich nur niemand beim Finanzamt an)

Finanzämter können sehr Unterschiedlich sein. Viele versuchen einfach so viel zu holen wie geht und man kann sich nur mit teuren Steurkanzleien dagegen schützen. Sehr sehr ungerecht.

Manches ist auch Deklarationssache 🤷‍♂️

Die machen auch Faxen wenn zu viel oder zu wenig Bargeld in der Kasse ist. Die Schätzen einfach was für dein Geschäft in der Kasse zu sein hat, und wenn das in der PRAXIS abweicht, dann wollen sie ganz genau nachschauen.

Der Vater eines alten Freundes, hatte mal gegen Ende des Jahres alte Nutzfahrzeuge (für mehrere 100K) eingekauft um beim Jahresabschluss weniger Gewinn zu haben. Er hatte mit teueren Verbrennungsanlagen gehandelt.

Aber wie er dieses zusätzliche Plus im Folgejahr geregelt hat weis ich nicht mehr.

Ohne einen gescheiten Steuerberater kommt man einfach nicht sehr weit. Vorallem nicht, wenn der zuständige Sachbearbeiter aus dem einen oder anderen Grund, seine ganze Macht ausspielen will. Und Finazämter können schon sehr auf den Putz hauen. Die haben sehr mächtige Befugnisse.

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Droitteur  26.02.2021, 15:24
@0000A0000

Jetzt bist du aber schon weit weg von dem, worum es oben ging ^^

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